Jugendprogramm (Jugendkultur) der Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Das Jugendprogramm stärkt Orte und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen Kunst und Kultur auf professionellem Niveau, mit hoher Qualität und auf Augenhöhe realisieren (digital, analog oder hybrid). Einsendeschluss: 01.02. und 01.08. jedes Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einrichtungen, Vereinen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen Kunst und Kultur in tiefem Respekt vor ihrer Perspektive, mit hoher Qualität und auf Augenhöhe realisieren, um freie kreative Prozesse anzustoßen und herausragende Projekte nachhaltig in den Regionen zu verankern.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte außerhalb des Zuständigkeitsgebietes
- Projekte, die bereits begonnen oder abgeschlossen sind
- Laufende Unterhalts- und Betriebskosten
- CD-/Film-Produktionen
- Druckkostenzuschüsse
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen dem Satzungszweck der Stiftung entsprechen
- Projekte dürfen noch nicht begonnen oder abgeschlossen sein
- Projekte müssen ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen
- Bewerbung mit Zusatz "Jugendprogramm" im Antragsportal
- Projekte müssen sich an Kinder und Jugendliche richten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Konzept
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Lebensläufe der Projektverantwortlichen
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Herausragende Bedeutung für das kulturelle Leben im Rheinland
- Qualität und künstlerischer Anspruch
- Nachhaltige Verankerung in den Regionen
- Passgenauigkeit zum Stiftungssatzungszweck
Beschreibung
Das Jugendprogramm der Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland fördert in Nordrhein-Westfalen tätige Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, die künstlerische und kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche auf professionellem Niveau realisieren. In digitaler, analoger oder hybrider Form werden kreative Formate unterstützt, die junge Menschen als gleichberechtigte Partner:innen in den Gestaltungsprozess einbinden. Ziel ist es, freie schöpferische Prozesse zu initiieren und Projekte von hoher künstlerischer Qualität mit nachhaltiger regionaler Verankerung zu ermöglichen. Der Fokus liegt auf Themenfeldern wie Kulturvermittlung, Musik, Medienkunst, Digitalisierung und sozialen Ansätzen. Das Programm richtet sich insbesondere an Initiativen, die junge Zielgruppen eigenständig in die Projektentwicklung einbeziehen und dabei deren Perspektiven respektvoll berücksichtigen.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen; Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen. Ausgeschlossen sind unter anderem laufende Betriebs- und Unterhaltskosten, CD-/Film-Produktionen, Druckkostenzuschüsse, Instrumentenkäufe, Orgelrestaurierungen sowie Bauvorhaben. Bewertet werden die kulturelle Bedeutung im Rheinland, künstlerischer Anspruch, nachhaltige Regionalverankerung und Passgenauigkeit zum Stiftungszweck. Erforderliche Unterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, Konzept, Finanzierungsplan, Nachweis der Gemeinnützigkeit und Lebensläufe der Projektverantwortlichen. Einsendeschluss ist jeweils der 1. Februar und der 1. August eines Jahres über das Antragsportal mit dem Zusatz „Jugendprogramm“. Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland begleitet bewilligte Vorhaben aktiv durch Beratung und Betreuung und versteht sich als verlässliche Partnerin für junge Kulturprojekte.
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