Jugendwerkstätten
Das Land Niedersachsen unterstützt anerkannte freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe bei Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogischen Maßnahmen in Jugendwerkstätten mit Mitteln des ESF+. Zuschüsse bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, Projektlaufzeit 33 Monate. Anträge fortlaufend über das NBank-Kundenportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Stabilisierung, sozialen Integration und berufsbezogenen Vorbereitung junger Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischem Förderbedarf durch betriebsnahe Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal
- Restkostenpauschale von 40% der förderfähigen Personalausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannte freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe
- Zielgruppe: 14–26 Jahre, Schulpflicht erfüllt und aktuell erwerbslos (in Einzelfällen schulpflichtige Jugendliche)
- Betriebsstätte, Hauptwohnsitz und Projektort im jeweiligen Fördergebiet (SER oder ÜR)
- Fachliche und administrative Eignung und Erfahrung in arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
- Mindestkapazität: 16 Plätze, max. 6 schulpflichtige Teilnehmende
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung Jugendwerkstätten
- Projektpersonalplanung
- Anweisung zum Personaleinsatz
- Tätigkeitsbeschreibung ESF+
- Erklärung zur elektronischen Belegarchivierung
- Erklärung zur Grundrechtecharta der EU
Bewertungskriterien
- Fachliche und administrative Eignung des Trägers
- Passgenauigkeit der Maßnahmen für die Zielgruppe
- Nachweis der Bedarfsausrichtung
- Einhaltung der Qualitätskriterien
Beschreibung
In Niedersachsen stehen anerkannte freie und öffentliche Träger:innen der Jugendhilfe geförderte Zuschüsse für betriebsnahe Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten zur Verfügung. Ziel ist die Stabilisierung, soziale Integration und berufsbezogene Vorbereitung von jungen Menschen mit Eingliederungshemmnissen sowie besonderem sozialpädagogischem Förderbedarf. Teilnehmende sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 26 Jahren, die die Schulpflicht erfüllt haben und aktuell erwerbslos sind; in Einzelfällen können auch noch schulpflichtige Jugendliche einbezogen werden. Das Programm bietet Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und deckt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben ab. Projektlaufzeit und Bewilligungszeiträume betragen jeweils 33 Monate, mit einer Fördersumme von bis zu 466 000 € (01.07.2022–31.03.2025) bzw. bis zu 478 000 € (01.04.2025–31.12.2027).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die fachliche und administrative Eignung der Träger:innen sowie die nachgewiesene Erfahrung in arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit. Eine Mindestkapazität von 16 Plätzen ist erforderlich, wobei höchstens sechs Plätze für schulpflichtige Jugendliche vorgesehen sind. Ebenfalls muss mindestens eine Vollzeitstelle für sozialpädagogische Fachkräfte besetzt und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert sein. Förderfähige Ausgaben umfassen insbesondere Personalaufwendungen für Bildungs- und Beratungspersonal sowie eine Restkostenpauschale von 40 % der förderfähigen Personalausgaben. Die Projektauswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Passgenauigkeit der Maßnahmen, Bedarfsausweisung und Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards. Förderanträge können fortlaufend über das NBank-Kundenportal eingereicht werden; innovative Vorhaben werden entsprechend separater Förderaufrufe berücksichtigt. Benötigte Unterlagen sind u. a. Projektbeschreibung, Personalplanung, Anweisung zum Personaleinsatz, Tätigkeitsbeschreibung ESF+, Erklärung zur elektronischen Belegarchivierung und zur Grundrechtecharta der EU.
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