Zuschuss

Jugendwerkstätten

Förderung von Jugendwerkstätten in Niedersachsen zur sozialen und beruflichen Integration benachteiligter Jugendlicher. Laufende Antragsstellung möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, Jugendwerkstätten in Niedersachsen finanziell zu unterstützen, damit benachteiligte und gefährdete Jugendliche handwerkliche, soziale und berufsvorbereitende Qualifikationen erwerben und so ihre Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt verbessert wird.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Materialkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger einer Jugendwerkstatt mit Sitz in Niedersachsen
  • Zielgruppenorientierung auf benachteiligte Jugendliche

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Die Jugendwerkstätten in Niedersachsen bieten gemeinnützigen Träger:innen eine kontinuierliche Fördermöglichkeit, um benachteiligte und gefährdete Jugendliche auf ihrem Weg zu gelingender sozialer und beruflicher Integration zu begleiten. Mit Zuschüssen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung werden handwerkliche, sozialpädagogische und projektbezogene Qualifikationen vermittelt, die Teilnehmer:innen dabei unterstützen, persönliche Kompetenzen zu stärken und Perspektiven auf Ausbildung sowie Arbeitsmarkt zu eröffnen. Das Programm richtet sich explizit an junge Menschen und junge Erwachsene, deren Ausgangsbedingungen einen besonderen Unterstützungsbedarf begründen, und legt großen Wert auf eine individuelle Betreuung in praxisnahen Werkstätten.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Niedersachsen, die in ihren Konzepten eine klare Zielgruppenorientierung auf benachteiligte Jugendliche nachweisen. Antragssteller:innen können jederzeit einen Zuschuss für Personal-, Sach- und Materialkosten beantragen. Für die Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung und der abschließende Verwendungsnachweis einzureichen. Durch diese transparente Abwicklung und die flexible Fristgestaltung eröffnet das Programm nachhaltig Potenziale zur Stärkung junger Menschen und trägt zur Förderung von Chancen gleichberechtigter Teilhabe bei.

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