Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung
Bundesweite jurybasierte Projektentwicklungsförderung für herausragende Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme. Anträge für Spielfilm bis 07.07.2026 und 29.09.2026, für Dokumentarfilm bis 08.09.2026 sowie für Kinderfilm bis 01.09.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen der Stoffbeschaffung, Drehbuchentwicklung und weiteren produktionsvorbereitenden Maßnahmen zur Entwicklung herausragender Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme, einschließlich Animations-, Experimental- und hybriden Formen.
Förderfähige Ausgaben
- Stoffbeschaffung
- Drehbuchentwicklung
- Produktionsvorbereitende Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hersteller:in mit mindestens einem in- oder ausländischen Referenzwerk
- Erhebliche deutsche kulturelle Prägung gemäß Richtlinie
- Sitz oder Niederlassung in Deutschland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben
- Inhaltsangabe
- Projektbeschreibung (10–35 Seiten) bzw. aktuelle Drehbuchfassung
- Beschreibung der Maßnahme
- Stoff-/Projektentwicklungsplan
- Realisierungskonzept
- Autor:innenkommentar (falls vorhanden)
- Filmographie der Regie
- Stabliste
- Protagonist:innenliste
- Nachweis der Stoffrechte
- Firmenprofil
- Filmographie der Autor:innen
- Nachweis der Antragsberechtigung
- Finanzierungsplan
- Finanzierungsnachweise
- Kostenkalkulation
Bewertungskriterien
- Qualität und Innovation des Projekts
- Erhebliche deutsche kulturelle Prägung
Beschreibung
Die jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes unterstützt Unternehmen und Privatpersonen mit Sitz in Deutschland bei der Entwicklung herausragender Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme sowie animierter, experimental- und hybrider Formate. Ziel der bundesweiten Filmförderung ist es, Maßnahmen der Stoffbeschaffung, Drehbuchentwicklung und produktionsvorbereitende Arbeitsschritte zu fördern, um innovative Stoffe und Erzählformen zu stärken. Antragsberechtigt sind Hersteller:innen mit mindestens einem Referenzwerk im Kino-, TV- oder Festivalbereich; im Bereich Dokumentarfilm kommen zusätzlich Autor:innen und Regisseur:innen infrage. Voraussetzung ist eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung, die durch Sprache, Produzent:innenstruktur und Finanzierungsanteile sichergestellt wird. Förderfähige Ausgaben umfassen Recherchekosten, Autorenhonorare und alle Vorbereitungsleistungen bis zur Einreichung eines vollständigen Drehbuchs beziehungsweise Exposés.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beläuft sich auf bis zu 100.000 €; für besonders aufwändige Animationsprojekte können bis zu 150.000 € beantragt werden. Anträge für Spielfilmprojekte sind bis zum 07.07.2026 und 29.09.2026, für Dokumentarfilme bis zum 08.09.2026 und für Kinderfilme bis zum 01.09.2026 im FFA-Serviceportal einzureichen. Über ein mehrstufiges Bewertungssystem entscheidet eine fachkundige Jury anhand Qualität, Innovationspotenzial und deutscher Prägung der eingereichten Projekte. Die Antragstellung erfordert unter anderem eine ausführliche Projektbeschreibung, einen Stoffentwicklungsplan, Realisierungskonzept, Finanzierungs- und Kostenpläne sowie Nachweise der Stoffrechte und Referenzen. Dieses Förderinstrument leistet einen entscheidenden Beitrag zur künstlerischen Vielfalt und stärkt die kreative Filmlandschaft in Deutschland.
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