Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
Bundesweite Entwicklungsförderung für Treatment- und Drehbuchentwicklung von Spielfilm/Dokumentarfilm: Treatment bis 15.000 €, Drehbuch bis 40.000 € (Animationsprojekte bis 50.000 €), zusätzliche Beratungsleistungen bis 10.000 €. Anträge bis 07.07.2026 und 14.09.2026 über das FFA-Serviceportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Stoff- und Drehbuchentwicklung für programmfüllende Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme zur Sicherung des Lebensunterhalts der Autor*innen und zur Stärkung von Qualität und Innovation im deutschen Filmschaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt der Autor*innen während der Fördermaßnahme
- Beratungsleistungen (z. B. dramaturgische Beratung, Sensitivity Reading, Script Circles)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Autor*innen mit mindestens einem veröffentlichten oder preisgekrönten Drehbuch/Treatment
- Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland bzw. Niederlassung in Deutschland
- Registrierung und Antragstellung als Autor*in im FFA-Serviceportal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben
- Synopsis/Logline bzw. Exposé (5–12 Seiten)
- Autor*innenkommentar
- Nachweis der Urheber- und Verfilmungsrechte
- Lebenslauf/Filmografie
- Nachweis der Antragsberechtigung
- ggf. Rechteeinbringung und aktueller Handelsregisterauszug
- Vertretungsberechtigung bei Gemeinschaftsantrag
Bewertungskriterien
- Qualität und Innovationsgehalt des Stoffes
- Künstlerische Freiheit und kulturelle Relevanz
Beschreibung
Die jurybasierte kulturelle Treatment- und Drehbuchförderung des Bundes unterstützt die Entwicklung programmfüllender Spielfilme und Dokumentarfilme mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. In der Treatmentphase können bis zu 15.000 € für die Ausarbeitung einer Stoffidee gewährt werden, während die zweistufige Drehbuchförderung Spielfilm Projektentwicklungen mit bis zu 40.000 € (bei aufwendigen Animationsprojekten bis zu 50.000 €) fördert. Ergänzend stehen bis zu 10.000 € für Beratungsleistungen wie dramaturgische Beratung, Sensitivity Reading oder Script Circles zur Verfügung. Ziel ist die Sicherung des Lebensunterhalts von Autor:innen während der Fördermaßnahme sowie die Stärkung von Qualität und Innovationspotenzial im deutschen Filmschaffen. Die Zuwendungen erfolgen in voller Höhe (100 % Fördersatz) und sind nicht als Honorar verstehbar, sondern dienen ausschließlich der Entwicklungsarbeit.
Förderberechtigt sind Autor:innen mit Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland bzw. einem EU-Mitgliedstaat, die bereits ein veröffentlichtes oder preisgekröntes Treatment oder Drehbuch vorweisen können. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das FFA-Serviceportal; dazu ist eine vorherige Registrierung als Autor:in erforderlich. Einzureichen sind u. a. Anschreiben, Exposé/Treatment (5–12 Seiten), Autor:innenkommentar, Nachweise zu Urheber- und Verfilmungsrechten sowie Lebenslauf/Filmografie. Förderanträge können bis zum 07.07.2026 und 14.09.2026 fortlaufend hochgeladen werden; unvollständige oder verspätete Eingänge werden nicht berücksichtigt. Eine zeitnahe Registrierung und Beachtung der formalen Vorgaben gewährleistet eine fristgerechte Bearbeitung durch die Jury und erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Entwicklungsförderung.
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