Zuschuss

Jurybasierte kulturelle Verleihförderung des Bundes

Bundesweite jurybasierte Verleihförderung für künstlerisch anspruchsvolle programmfüllende Kinofilme mit Zuschüssen bis zu 150.000 €. Antragsfristen: 28.04.2026, 14.07.2026 und 29.09.2026.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.04. - 29.09.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Bis zu 150.000 €
Förderquote: 70 %

Förderziel

Förderung des Verleihs künstlerisch anspruchsvoller programmfüllender Kinofilme mit erheblicher deutscher kultureller Prägung.

Förderfähige Ausgaben

  • Verleihvorkosten
  • Prüfgebühren (1,6 % der Fördersumme)
  • FSK-Gebühren
  • Kosten für barrierefreie Fassungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Geschäftssitz in Deutschland oder Niederlassung in Deutschland bei Sitz im EU/EWR-Vertragsstaat
  • Eigenanteil von mindestens 30 % der Verleihvorkosten in Barmitteln
  • Programmfüllende Kinofilme mit erheblicher deutscher kultureller Prägung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aussagekräftiges Anschreiben (optional)
  2. Logline / Synopsis
  3. Finanzierungsplan
  4. Kalkulation
  5. Herausbringungs- und Marketingkonzept
  6. Verleih- und Vertriebsvertrag
  7. FSK-Bescheinigung
  8. Sperrfristenerklärung der Hersteller*innen
  9. ggf. Antrag auf Anerkennung von über 50 % Förderung
  10. Sichtungslink des Films

Beschreibung

Das jurybasierte kulturelle Verleihförderprogramm des Bundes unterstützt bundesweit den Verleih künstlerisch anspruchsvoller, programmfüllender Kinofilme mit erheblicher deutscher kultureller Prägung. Gefördert werden gewerbliche Verleihunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland (bzw. EU/EWR-Staaten) sowie in Ausnahmefällen Eigenverleihe von Hersteller:innen. Mit Zuschüssen von bis zu 150.000 € werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben – darunter Verleihvorkosten, Prüfgebühren (1,6 % der Fördersumme), FSK-Gebühren und Kosten für barrierefreie Fassungen – gedeckt. Ein Eigenanteil von mindestens 30 % der Verleihvorkosten ist durch Barmittel nachzuweisen. Die Antragsfristen enden jeweils am 28.04.2026, 14.07.2026 und 29.09.2026, wonach eine unabhängige Jury über die Vergabe entscheidet.

Das Förderziel liegt in der Stärkung des bundesweiten Kinomarkts für deutsch geprägte Filmkunst und der Sicherstellung barrierefreier Zugänge. Zur Antragstellung sind unter anderem eine prägnante Logline/Synopsis, ein detaillierter Finanzierungsplan, eine Kalkulation sowie ein Herausbringungs- und Marketingkonzept einzureichen. Ergänzend werden Verleih- und Vertriebsvertrag, FSK-Bescheinigung, Sperrfristenerklärung der Hersteller:innen und – falls erforderlich – ein Antrag auf Anerkennung einer Förderung über 50 % benötigt; ein Sichtungslink muss bis zum Sitzungstermin verfügbar sein. Für die Einreichung steht das zentrale FFA-Serviceportal zur Verfügung, in dem alle Unterlagen in schreibgeschützten PDF-Dateien hochgeladen werden. Durch die Kombination aus stringentem Juryverfahren und klar definierten Förderrichtlinien gewährleistet das Programm eine langfristige Verbreitung herausragender deutscher Filmproduktionen in den deutschen Kinos. Interessierte Verleihunternehmen sollten eine frühzeitige Registrierung im Serviceportal sowie eine sorgfältige Vorbereitung aller Nachweise planen, um fristgerecht in den jeweiligen Förderrunden berücksichtigt zu werden.

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