Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025
Förderung von Investitionen sowie Transformationsberatung für KMU im Landkreis Uckermark während der EU-Förderperiode 2021–2027. Zuschüsse für produktive Investitionen und Beratung über das ILB-Kundenportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Schaffung von Anreizen für Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Landkreis Uckermark, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Produktive Investitionen
- Transformationsberatung durch akkreditierte Beratungsunternehmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Unternehmensinterne Beratung
- Gutachterliche Stellungnahmen ohne unmittelbaren Bezug
- Barzahlungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der gewerblichen Wirtschaft
- Sitz oder Betriebsstätte im Landkreis Uckermark
- Nachweis der geplanten produktiven Investition
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über ILB-Kundenportal
- Nachweis KMU-Status
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Bewältigung des Ausstiegs aus der fossilen Energiewirtschaft
- Wirtschaftlichkeit der Investition
- Klimaverträglichkeit
Beschreibung
Just Transition Fund (JTF) – Unternehmensförderung Uckermark 2025 stärkt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Landkreis Uckermark im EU-Förderzeitraum 2021–2027. Ziel ist, Investitionen zu ermöglichen, die den Übergang von fossilen Energieträgern zu klimaneutralen Wirtschaftsstrukturen unterstützen. Gefördert werden produktive Investitionen zur Errichtung, Kapazitätserweiterung oder Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Transformationsberatungen in den Modulen „Analyse“ und „Implementierung“. Die Förderquote reicht je nach Vorhaben und Unternehmensgröße von 35 % bis 70 %. KMU müssen über einen Sitz im Landkreis Uckermark verfügen und nachweisen, dass ihre geplanten produktiven Investitionen zur Minderung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen. Antragstellende wählen ein bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) akkreditiertes Beratungsunternehmen für Transformationsberatungen aus und reichen ihren Antrag über das ILB-Kundenportal ein.
Die Beratung im Modul „Analyse“ umfasst 5 bis 10 Tage und dient der Prüfung von Veränderungspotenzialen und Anpassungsnotwendigkeiten. Das Modul „Implementierung“ (5 bis 15 Tage) unterstützt KMU bei der praktischen Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben. Anträge können ab 1. April 2025 gestellt werden. Die Förderrichtlinie tritt umgehend nach Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2027. Zur Antragstellung ist neben Nachweis zum KMU-Status auch eine Projektbeschreibung und Finanzierungsplanung erforderlich. Nach erfolgter Bewilligung markieren Vertragsunterzeichnung und Beauftragung die Durchführungsperiode, Fördermittel werden im Erstattungsprinzip ausgezahlt. Am Ende des Vorhabens dient ein Verwendungsnachweis als Abrechnung. Die ILB begleitet die Vorhabendurchführung mit Informationen zu Klimaverträglichkeit und Transparenzauflagen.
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