Zuschuss

Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge - Förderung eines natur- und umweltverträglichen Tourismus

Förderung zur Stärkung eines naturschonenden, biosphärenparkbezogenen Tourismus im Biosphärenpark Nockberge und zur integrierten Regionalentwicklung unter Berücksichtigung umweltverträglicher Verkehrslösungen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
02.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Förderquote: bis zu 75%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Stärkung eines naturschonenden, biosphärenparkbezogenen Tourismus sowie Förderung der integrierten Regionalentwicklung im Biosphärenpark Nockberge, nach Möglichkeit unter Berücksichtigung umweltverträglicher Verkehrslösungen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beschlussfassung im Biosphärenparkkomitee Nockberge
  • Einhaltung der Förderungsrichtlinien (insbesondere Punkt 6.1, 6.5 und 6.7)
  • Einhaltung der Bedingungen laut Antrag und Verpflichtungserklärung
  • Berücksichtigung der Zumutbarkeit von Eigenleistungen gemäß Richtlinien Punkt 1.2 und 6.1

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formblatt Ansuchen
  2. Verpflichtungserklärung
  3. Behördliche Bewilligungen
  4. Finanzierungsplan mit Kostenaufstellung
  5. Nachweis des rechtlichen Bestandes und der Vertretungsbefugnis
  6. Zustimmung des Verfügungsberechtigten (falls erforderlich)

Beschreibung

Im Bundesland Kärnten unterstützt der Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge Projekte, die einen naturschonenden und umweltverträglichen Tourismus im Biosphärenpark Nockberge fördern. Ziel ist es, regionale Wertschöpfung mit ökologischer Verantwortung zu verbinden und zugleich die Mobilität vor Ort durch umweltverträgliche Verkehrslösungen zu optimieren. Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Vereine und Verbände können jederzeit Anträge einreichen. Die Projektideen reichen von sanfter Beherbergung über geführte Naturerlebnisse bis hin zu innovativen Mobilitätskonzepten. Ein Beschluss im Biosphärenparkkomitee Nockberge sowie die Einhaltung der Förderungsrichtlinien gewährleisten eine fachliche Prüfung und Entscheidung auf Grundlage der Landesgesetzgebung.

Im Rahmen dieser Direktförderung werden bis zu 75 % der anrechenbaren Gesamtkosten übernommen, bei infrastrukturellen Sonderfällen sogar bis zu 100 %. Die Projektdauer ist auf bis zu 36 Monate ausgelegt, sodass langfristige Planungen und Umsetzungsphasen realisiert werden können. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Komitee-Beschlussfassung die Erfüllung formaler Anforderungen wie der Verpflichtungserklärung, der Vorlage behördlicher Bewilligungen sowie eines detaillierten Finanzierungsplans mit Kostenaufstellung. Eigenleistungen in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen werden nach Richtlinien bewertet und fließen in die Bemessung der Förderhöhe ein. Dank des jederzeit offenen Einreichzeitraums lassen sich Vorhaben flexibel auf den Entwicklungsbedarf der Region abstimmen und tragen nachhaltig zur integrierten Regionalentwicklung im Biosphärenpark Nockberge bei.

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