Zuschuss

Kärntner Familienkarte

Die Kärntner Familienkarte ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte für Familien in Kärnten, die ab 01.01.2025 digital via App abgewickelt wird und jederzeit beantragt werden kann. Sie gewährt Preisnachlässe und umfangreiche Informationen bei zahlreichen Partnerbetrieben.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Die Kärntner Familienkarte gewährt Familien mit Hauptwohnsitz in Kärnten und Bezug von Familienbeihilfe Vergünstigungen, Rabatte und umfangreiche Informationen über zahlreiche Partnerbetriebe in Form einer kostenlosen Vorteils- und Servicekarte, die ab 2025 digital über eine App abgewickelt wird.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Kärnten mit mindestens einem Kind
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt bzw. gültiger Aufenthaltstitel
  • Bezug von Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967
  • Zugehörigkeit als Angehöriger (Subkarte) mit Zustimmung des Hauptkarteninhabers oder nachgewiesener Unterhaltspflicht

Beschreibung

Die Kärntner Familienkarte ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte, die ab dem 01.01.2025 digital über eine App abgewickelt wird und fortlaufend beantragt werden kann. Sie bündelt vielfältige Preisnachlässe, Sonderkonditionen und umfassende Informationen bei zahlreichen Partnerbetrieben in Kärnten. Ob Freizeitaktivitäten, kulturelle Veranstaltungen oder Einkaufsvorteile – die benutzerfreundliche Anwendung hält stets die aktuellsten Angebote bereit und ermöglicht den intuitiven Zugriff auf exklusive Rabatte. Mit nur wenigen Klicks eröffnet sie einen einfachen Zugang zu Gutscheinen, Buchungsmöglichkeiten und regionalen Aktionen, wodurch der Familienalltag praktisch unterstützt und die Vielfalt lokaler Dienstleister:innen in den Vordergrund gestellt wird.

Teilnahmeberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 beziehen und die österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise einen gleichgestellten Status oder einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Angehörige können über eine Subkarte eingebunden werden, sofern sie die Zustimmung des Hauptkarteninhabers nachweisen oder einer Unterhaltspflicht nachkommen. Die Ausstellung der Hauptkarte und eventueller Subkarten erfolgt unentgeltlich und ist zeitlich unbefristet. Durch den einfachen digitalen Antragsprozess in der App erhalten berechtigte Familien unkomplizierten Zugang zu langanhaltenden Vergünstigungen und umfangreichen Serviceleistungen.

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