Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern - Förderung der Nachhaltigen Sicherung von wertvollen Flächen
Förderung der nachhaltigen Sicherung von ökologisch wertvollen Flächen und naturschonenden Wirtschaftsformen im Nationalpark Hohe Tauern. Laufend, unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Nachhaltigen Sicherung von ökologisch wertvollen Flächen und von naturschonenden Wirtschaftsformen zur Erhaltung der Artenvielfalt sowie zur Erhaltung einer zeit- und ordnungsgemäßen, auf die naturräumlichen Voraussetzungen abgestimmten Land- und Forstwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Baukosten
- sonstige Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beschlussfassung im Nationalparkkomitee Hohe Tauern
- Einhaltung der Förderungsrichtlinien insbesondere Punkte 6.1, 6.5 und 6.7
- Vorlage der Verpflichtungserklärung
- Berücksichtigung der Zumutbarkeit von Eigenleistungen (Richtlinien Punkte 1.2 und 6.1)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinien des Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern
- Formular Förderungsansuchen
- Verpflichtungserklärung
- Sämtliche behördliche Bewilligungen
- Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistungen und Fördermitteln
- Nachweis des rechtlichen Bestandes und der Vertretungsbefugnis (bei Vereinen)
- Zustimmung des Verfügungsberechtigten (falls erforderlich)
Beschreibung
Der Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern unterstützt die langfristige Sicherung ökologisch wertvoller Flächen und naturschonender Wirtschaftsformen in Kärnten. Ziel ist die Förderung einer auf die naturräumlichen Gegebenheiten abgestimmten Land- und Forstwirtschaft, die Artenvielfalt bewahrt und das landschaftliche Erscheinungsbild schützt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und Verbände mit förderungswürdigen Projekten. Die Förderung trägt mit bis zu 75 % der förderfähigen Kosten zur Umsetzung nachhaltiger Bewirtschaftungskonzepte bei und setzt auf eine enge Verzahnung von wirtschaftlicher Tragfähigkeit und ökologischer Verträglichkeit.
Einreichungen sind laufend und unbegrenzt möglich, die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate. Förderfähige Ausgaben umfassen Planungskosten, Baukosten und sonstige Projektkosten. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Beschlussfassung im Nationalparkkomitee Hohe Tauern sowie die Einhaltung der Förderungsrichtlinien (insbesondere Punkte 6.1, 6.5 und 6.7) und der zumutbaren Eigenleistungen (Richtlinien 1.2 und 6.1). Zur vollständigen Bewerbung gehören die Richtlinien des Fonds, das Formular für das Förderansuchen, die Verpflichtungserklärung, sämtliche behördlichen Bewilligungen, ein Finanzierungsplan mit Gesamtkosten, Eigenleistungen und Fördermitteln, der Nachweis des rechtlichen Bestandes und der Vertretungsbefugnis bei gemeinnützigen Träger:innen sowie gegebenenfalls die Zustimmung des Verfügungsberechtigten. Interessierte finden weiterführende Unterlagen und detaillierte Vorgaben in den Richtlinien des Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern.
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