Zuschuss

Kärntner Zivilschutzverband - Jahressubvention

Jährliche Subvention von 6.000 € für Projekte und Veranstaltungen des Kärntner Zivilschutzverbandes im Bereich Zivilschutz. Anträge laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
27.02.2019
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: 6.000 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Jährliche finanzielle Unterstützung für die Nutzung und Durchführung diverser Zivilschutzprojekte und -veranstaltungen (z. B. Kinder- und Senioren-Sicherheitsolympiade) durch den Kärntner Zivilschutzverband.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines schriftlichen Gesuchs durch den Kärntner Zivilschutzverband

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Subventionsantrag des Kärntner Zivilschutzverbandes

Beschreibung

Kärntner Zivilschutzverband – Jahressubvention unterstützt gemeinnützige Vereine in Kärnten mit einer jährlichen Zuwendung von bis zu 6.000 €. Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen im Bereich Katastrophenschutz sowie Arbeit & Soziales, beispielsweise Kinder- und Senioren-Sicherheitsolympiaden, Feuerwehrübungen oder präventive Informationskampagnen. Die Mittel decken Material- und Ausstattungsbedarf, Honorare für Expert:innen, Logistik sowie Öffentlichkeitsarbeit ab und stärken damit die Lernkommunikation zwischen Ehrenamtlichen, kommunalen Behörden und Bürger:innen zur Erhöhung der regionalen Krisenresilienz. Die Subvention wurde durch den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27. Februar 2019 begründet und garantiert eine verlässliche, unbürokratische Finanzierung gemeinwohlorientierter Vorhaben im Bundesland Kärnten.

Antragsberechtigt ist allein der Kärntner Zivilschutzverband als gemeinnütziger Interessenverband. Die Förderung läuft unbefristet und kann seit dem 27. Februar 2019 fortlaufend ohne feste Frist beantragt werden. Voraussetzung ist ein schriftliches Gesuch mit detaillierter Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan gemäß der Subventionsordnung der Stadt Villach. Nach positiver Beschlussfassung des zuständigen Ausschusses wird der Direktzuschuss ausgezahlt. Erforderliche Unterlagen umfassen den schriftlichen Subventionsantrag und die Nachweisdokumentation zur Abrechnung. Einreichungen sind jederzeit möglich, Nachweise über die zweckgerechte Verwendung sind bis jeweils 31. Juli des auf die Gewährung folgenden Kalenderjahres vorzulegen. Die Bewilligung erfolgt nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und orientiert sich am Nutzen für die Bevölkerung, wodurch flexible Projektplanungen und eine transparente Mittelvergabe gewährleistet werden.

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