Zuschuss

Kameradschaftshilfen – Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA

Finanzielle Soforthilfe/Kameradschaftshilfe für unverschuldet in Not geratene Soldatinnen, Soldaten und deren Familien bei Krankheit, Unfall, Unglück oder Todesfall. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Schnelle, unbürokratische finanzielle Hilfe in besonderen Härtefällen für aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr (einschließlich NVA) und deren Familien, wenn staatliche oder versicherungsrechtliche Leistungen nicht ausreichen oder nicht greifen.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensunterhalt
  • Behandlungskosten
  • Bestattungskosten
  • Fahrtkosten (Besuchsfahrten)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitglied oder ehemaliges Mitglied der Bundeswehr bzw. NVA
  • Nachweis einer unverschuldeten Notlage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Antragsvordruck mit Dienst- und Privatanschrift
  2. Datenschutzrechtliche Einwilligung (DS-GVO)
  3. Stellungnahme des zuständigen Sozialdienstes oder Disziplinarvorgesetzten
  4. Nachweis der wirtschaftlichen Lage (Formblatt wirtschaftliche Lage)
  5. Formblatt Besuchsfahrten (bei Fahrtkostenerstattung)
  6. Sterbeurkunde (bei Todesfall)

Beschreibung

Die Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA gewährt unbürokratische Soforthilfen für unverschuldet in Not geratene Soldat:innen der Bundeswehr und ehemalige Angehörige der NVA sowie deren Familienangehörige. Bundesweit verfügbar, bietet der Zuschuss finanzielle Unterstützung bei schweren Erkrankungen, Unfällen, Unglücksfällen und Todesfällen, wenn staatliche oder versicherungsrechtliche Leistungen nicht ausreichen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, um rasch und zielgerichtet den Lebensunterhalt, Behandlungskosten oder Bestattungskosten abzudecken und Fahrtkosten für Besuchsfahrten zu erstatten.

Voraussetzung für eine Förderung sind die Mitgliedschaft oder ehemalige Zugehörigkeit zur Bundeswehr bzw. NVA sowie der Nachweis einer unverschuldeten Notlage. Die Antragstellungen erfolgen über einen ausgefüllten Antragsvordruck mit Dienst- und Privatanschrift. Dazu gehören eine datenschutzrechtliche Einwilligung nach DS-GVO, eine Stellungnahme des zuständigen Sozialdienstes oder Disziplinarvorgesetzten und ein Formblatt zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Bei Fahrtkostenerstattungen wird zusätzlich das Formblatt Besuchsfahrten benötigt, bei Todesfällen die Sterbeurkunde. Nach Prüfung aller Unterlagen entscheidet die Stiftung über die Höhe des Zuschusses. Mit dieser Hilfe leistet sie einen wertvollen Beitrag zur Überbrückung existenzieller Härten und stärkt die Solidarität unter den Angehörigen der Streitkräfte.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.