Kameradschaftshilfen – Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA
Finanzielle Soforthilfe/Kameradschaftshilfe für unverschuldet in Not geratene Soldatinnen, Soldaten und deren Familien bei Krankheit, Unfall, Unglück oder Todesfall. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Schnelle, unbürokratische finanzielle Hilfe in besonderen Härtefällen für aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr (einschließlich NVA) und deren Familien, wenn staatliche oder versicherungsrechtliche Leistungen nicht ausreichen oder nicht greifen.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt
- Behandlungskosten
- Bestattungskosten
- Fahrtkosten (Besuchsfahrten)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitglied oder ehemaliges Mitglied der Bundeswehr bzw. NVA
- Nachweis einer unverschuldeten Notlage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Antragsvordruck mit Dienst- und Privatanschrift
- Datenschutzrechtliche Einwilligung (DS-GVO)
- Stellungnahme des zuständigen Sozialdienstes oder Disziplinarvorgesetzten
- Nachweis der wirtschaftlichen Lage (Formblatt wirtschaftliche Lage)
- Formblatt Besuchsfahrten (bei Fahrtkostenerstattung)
- Sterbeurkunde (bei Todesfall)
Beschreibung
Die Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA gewährt unbürokratische Soforthilfen für unverschuldet in Not geratene Soldat:innen der Bundeswehr und ehemalige Angehörige der NVA sowie deren Familienangehörige. Bundesweit verfügbar, bietet der Zuschuss finanzielle Unterstützung bei schweren Erkrankungen, Unfällen, Unglücksfällen und Todesfällen, wenn staatliche oder versicherungsrechtliche Leistungen nicht ausreichen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, um rasch und zielgerichtet den Lebensunterhalt, Behandlungskosten oder Bestattungskosten abzudecken und Fahrtkosten für Besuchsfahrten zu erstatten.
Voraussetzung für eine Förderung sind die Mitgliedschaft oder ehemalige Zugehörigkeit zur Bundeswehr bzw. NVA sowie der Nachweis einer unverschuldeten Notlage. Die Antragstellungen erfolgen über einen ausgefüllten Antragsvordruck mit Dienst- und Privatanschrift. Dazu gehören eine datenschutzrechtliche Einwilligung nach DS-GVO, eine Stellungnahme des zuständigen Sozialdienstes oder Disziplinarvorgesetzten und ein Formblatt zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Bei Fahrtkostenerstattungen wird zusätzlich das Formblatt Besuchsfahrten benötigt, bei Todesfällen die Sterbeurkunde. Nach Prüfung aller Unterlagen entscheidet die Stiftung über die Höhe des Zuschusses. Mit dieser Hilfe leistet sie einen wertvollen Beitrag zur Überbrückung existenzieller Härten und stärkt die Solidarität unter den Angehörigen der Streitkräfte.
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