Karenz und Wiedereinstieg
Berufliche Wiedereinstiegsoffensive für Schwangere und Eltern in Wien: Kostenlose Beratung, Workshops und Qualifizierungszuschuss (90 % bis zu 4.000 €). Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Frühzeitige Information und präventive Beratung für den beruflichen Wiedereinstieg nach Eltern-, Pflege- oder Familienhospizkarenz sowie finanzielle Unterstützung für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten für Aus- und Weiterbildung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Aufrechtes Dienstverhältnis
- Elternkarenz dauert bis höchstens 22. bzw. 24. Lebensmonat des Kindes
- Erwerbseinkommen maximal 2.800 € netto (ab 1. Jänner 2026)
- Keine gleichzeitige Bildungskarenz oder freiwillige Karenz
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis des aufrechten Dienstverhältnisses
- Wohnsitzbestätigung Wien
- Nachweis der Eltern- bzw. Pflegekarenz
- Kursbestätigung des anerkannten Bildungsträgers
- Einkommensnachweis
Beschreibung
Das Programm „Karenz und Wiedereinstieg“ in Wien richtet sich an berufstätige Personen mit Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt, die vor, während oder nach einer Eltern-, Pflege- oder Familienhospizkarenz eine Aus- oder Weiterbildung planen und sich über den Weg zurück in den Arbeitsleben informieren möchten. Teilnehmer:innen profitieren von kostenfreien Beratungsangeboten, themenspezifischen Workshops und Vorträgen sowie Eltern-Kind-Treffs, die gemeinsam mit erfahrenen Expert:innen individuelle Bildungspläne entwickeln. Ziel ist eine frühzeitige, präventive Betreuung, um den Übergang in den Job reibungslos zu gestalten und passgenaue Weiterbildungswege aufzuzeigen.
Ergänzend stellt der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) einen Qualifizierungszuschuss in Höhe von 90 % der Kurskosten bis zu maximal 4.000 € bereit. Gefördert werden ausschließlich Kurse von anerkannten Bildungsträger:innen mit mindestens 30 % Präsenzanteil oder einer positiven Abschlussprüfung vor Ort. Voraussetzung ist ein aufrechtes Dienstverhältnis, ein Einkommen von bis zu 2.800 € netto (ab 1. Jänner 2026), eine Karenzdauer bis zum 22. bzw. 24. Lebensmonat des Kindes und der Ausschluss gleichzeitiger Bildungskarenz oder freiwilliger Karenz. Eingereicht werden müssen Nachweise zum Wohnsitz, Dienstverhältnis, Einkommensstatus und zur Kursbestätigung. Anträge können fortlaufend gestellt werden, was eine flexible Nutzung des Förderangebots erlaubt und die Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Karriere nachhaltig stärkt.
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