Karenz und Wiedereinstieg
Berufliche Beratung und Qualifizierungszuschuss für Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenzierte in Wien zur Vorbereitung des Wiedereinstiegs; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Information, Beratung und finanzielle Unterstützung durch Qualifizierungszuschuss für Aus- und Weiterbildung für Personen in Berufsunterbrechung (Eltern-, Pflege- oder Familienhospizkarenz) in Wien, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Aufrechtes Dienstverhältnis oder Elternkarenz
- Erwerbseinkommen maximal € 2.500,- netto (Ausnahme Pflichtschul-Abschluss)
- Dauer der Elternkarenz bis zum 22. bzw. 24. Lebensmonat des Kindes
- Aus- und Weiterbildung nicht während Bildungskarenz oder freiwilliger Karenz
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldebestätigung
- Einkommensnachweis
- Kostenvoranschlag für die Qualifizierungsmaßnahme
- Karenzvereinbarung
- Sozialversicherungsdatenauszug
- Geburtsurkunde des Kindes (bei Männern)
- Rechnung
- Anwesenheits- bzw. Teilnahmebestätigung bzw. Zeugnis
Beschreibung
Das Programm Karenz und Wiedereinstieg des Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) richtet sich an erwerbstätige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die sich in Eltern-, Pflege- oder Familienhospizkarenz befinden oder eine solche planen. Im Zentrum stehen frühzeitige Information und umfassende Beratung zu Aus- und Weiterbildungsoptionen, um den Übergang zurück ins Berufsleben optimal vorzubereiten. Die Beratung kann durch einen Qualifizierungszuschuss ergänzt werden, der 90 % der Kurskosten – maximal bis zu 4.000 € – abdeckt. Zusätzlich bietet das Programm themenspezifische Gruppenveranstaltungen und Workshops, in denen Erfahrungen ausgetauscht und Kenntnisse über Karrierechancen nach der Karenz vertieft werden. Anträge können fortlaufend gestellt werden, sodass eine individuelle Planung flexibel erfolgen kann.
Als förderfähig gelten Kurskosten für anerkannte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht bereits während einer Bildungskarenz absolviert werden. Voraussetzungen für die Beantragung sind unter anderem ein aufrechtes Dienstverhältnis, ein Nettoeinkommen von maximal 2.500 € (Ausnahme: Pflichtschulabschluss), die Karenzdauer bis zum 22. bzw. 24. Lebensmonat des Kindes sowie Mindestpräsenzquoten bei Onlinekursen. Zur Antragseinreichung sind Meldebestätigung, Einkommensnachweis, Kostenvoranschlag, Karenzvereinbarung und weitere Unterlagen vorzulegen. Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme werden Rechnung und Teilnahmebestätigung benötigt. Die Einreichung aller erforderlichen Dokumente muss spätestens 12 Wochen nach Abschluss der Weiterbildung erfolgen. Mit diesen Maßnahmen verfolgt das Angebot das Ziel, die Rückkehr in den Beruf nachhaltig zu erleichtern und mehr Chancengleichheit für karenzierte Eltern und pflegende Angehörige zu schaffen.
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