Zuschuss

Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien – Sandsackabfüllanlage

Der Freistaat Bayern fördert mechanische Sandsackabfüllanlagen und zugehörige Einfülltrichter zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge in bayerischen Kommunen und Hilfsorganisationen.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Fördersumme: 5.350 € bis 7.900 € je Sandsackabfüllanlage, 360 € je ergänzender Einfülltrichter

Förderziel

Verbesserung der Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen durch Beschaffung mechanischer Sandsackabfüllanlagen und ergänzender Einfülltrichter.

Förderfähige Ausgaben

  • Beschaffung von Sandsackabfüllanlagen
  • Beschaffung von Einfülltrichtern

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in Bayern
  • Mechanisch betriebene Sandsackabfüllanlage mit einer Leistung von mehr als 2.500 Sandsäcken pro Stunde
  • Einfülltrichter nur in Verbindung mit der Förderung einer Sandsackabfüllanlage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsantrag

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in ganz Bayern mit einem Zuschuss zur Beschaffung mechanischer Sandsackabfüllanlagen und ergänzender Einfülltrichter. Ziel dieser Förderung ist es, die Einsatzfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit bayerischer Kommunen sowie freiwilliger Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz zu erhöhen. Gefördert werden mechanisch betriebene Anlagen mit einer Mindestleistung von 2.500 Sandsäcken pro Stunde, die den schnellen Aufbau von Hochwasserschutzmaßnahmen ermöglichen. Einfülltrichter mit einer Mindestlänge von 1,60 m können in Verbindung mit der Anschaffung einer Abfüllanlage beantragt werden, um das Nachfüllen mit Radlader oder anderen Geräten zu optimieren.

Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Maschine und variiert zwischen 5.350 € und 7.900 € pro Anlage; ergänzende Einfülltrichter werden pauschal mit 360 € bezuschusst. Unterbleibt der eigene Antrieb, reduziert sich der Fördersatz entsprechend. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt über den zuständigen Regierungsbezirk. Ein formloser Zuwendungsantrag ist ausreichend; die Entscheidung über die Zuweisung erfolgt auf Grundlage der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Damit trägt das Programm nachhaltig zur Erhöhung der Katastrophenvorsorge und zum Schutz der Bevölkerung bei.

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