Kinder- und Jugendbeirat der Bürgerstiftung Gütersloh
Der Kinder- und Jugendbeirat der Bürgerstiftung Gütersloh fördert Projekte gemeinnütziger und öffentlicher Einrichtungen zur Unterstützung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit bis zu 1.500 € pro Projekt (jährlich 10.000 € Gesamtvolumen). Einsendeschluss 30.09.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten gemeinnütziger und öffentlicher Einrichtungen, die die Förderung, Selbsthilfe und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – insbesondere in besonderen Notsituationen – ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Finanzierung von Projekten (Personal-, Verwaltungs-, Mietkosten)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige oder öffentliche Einrichtung
- Projekt mit Schwerpunkt auf Kinder und Jugendlichen
- Einsendeschluss 30.09.2026
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierter Kostenplan / Kostenvoranschlag
- Hintergrundinformationen zur Einrichtung (z.B. Jahresbericht, Flyer)
- Gültiger Freistellungsbescheid
- Unaufgeforderter Projektabschlussbericht
- Abrechnung mit Belegen (Kopien)
- Digitalfotos
Bewertungskriterien
- Fokus auf Kinder und Jugendliche
- Besondere Notsituationen der Zielgruppe
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Partizipation der Zielgruppe
Beschreibung
Der Kinder- und Jugendbeirat der Bürgerstiftung Gütersloh unterstützt engagierte Projekte gemeinnütziger und öffentlicher Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die auf die Förderung, Selbsthilfe und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen abzielen. Mit einem jährlichen Budget von 10.000 € aus dem Wössner Jugendfonds werden pro Projekt Zuschüsse bis zu 1.500 € gewährt. Besonders berücksichtigt werden Initiativen, die junge Menschen in besonderen Notsituationen begleiten und sie als Expert:innen in eigener Sache in Entscheidungsprozesse einbinden. Der Beirat tagt zweimal jährlich, um eingereichte Anträge anhand verbindlicher Kriterien – Fokus auf die Zielgruppe, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipation und besondere Notsituationen – zu prüfen und Förderentscheidungen zu treffen. Auf diese Weise werden junge Teilnehmer:innen im Alter von 10 bis 18 Jahren frühzeitig für bürgerschaftliches Engagement sensibilisiert und lernen, Verantwortung für andere zu übernehmen.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Projekte mit direktem Bezug zu Kindern und Jugendlichen anbieten. Antragsunterlagen müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden, um in der 2. Sitzung 2026 berücksichtigt zu werden. Zum Antrag gehören ein detaillierter Kostenplan oder Kostenvoranschlag, Hintergrundinformationen zur Einrichtung (z. B. Jahresbericht, Flyer), ein gültiger Freistellungsbescheid sowie zwingend ein unaufgeforderter Projektabschlussbericht, eine Abrechnung mit Belegen und Digitalfotos. Laufende Personal-, Verwaltungs- oder Mietkosten sind nicht förderfähig. Entscheidungen erfolgen jeweils nach den beiden Sitzungen im Frühjahr und Herbst. Der Kinder- und Jugendbeirat der Bürgerstiftung Gütersloh bietet so eine unkomplizierte Unterstützung für Projekte, die jungen Menschen Gehör verschaffen und ihre aktive Teilhabe stärken.
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