Kinder- und Jugendreisen – Daniel-Schnakenberg-Stiftung
Bremer Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren aus Familien mit geringem Einkommen erhalten einen Zuschuss (max. 80 % bzw. 20 € pro Kind und Tag) für gemeinnützige Ferienfreizeiten ab 10 Tagen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Ferienreisen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien in Bremen, um ihnen eine Ferienfreizeit zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Teilnahmegebühren
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Bremen
- Alter bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
- Familie mit geringem Einkommen
- Reisen müssen von gemeinnützig anerkannten Trägern angeboten werden
- Reisedauer länger als 10 Tage
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Formblatt)
- Kopie einer aktuellen Verdienstbescheinigung
- Kopie des aktuellen Jobcenter-Bescheids
- Einkommensbescheid des vorletzten Jahres bei Selbstständigen
Beschreibung
Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung unterstützt Familien mit geringem Einkommen in Bremen, indem sie Kinder- und Jugendreisen fördert. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, inklusive Pflegekinder, können für gemeinnützig organisierte Ferienfreizeiten in Deutschland und Europa einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der Kosten erhalten – maximal 20 € pro Kind und Tag. Eine Mindestaufenthaltsdauer von zehn Tagen ist Voraussetzung, um den Förderbeitrag zu beanspruchen. Auf diese Weise eröffnet die Stiftung jungen Menschen die Chance, den Alltag hinter sich zu lassen, neue Freundschaften zu knüpfen und an abwechslungsreichen Freizeitangeboten teilzunehmen, ohne dass finanzielle Hürden eine Reise unmöglich machen.
Gefördert werden Reisekosten und Teilnahmegebühren, wobei der Antrag einmal jährlich gestellt werden kann. Erforderlich sind das ausgefüllte Antragsformular, eine Kopie der aktuellen Verdienstbescheinigung oder des Jobcenter-Bescheids sowie bei Selbstständigen der Einkommensbescheid des vorletzten Jahres. Der Zuschuss wird direkt an den Veranstalter überwiesen und ist auf gemeinnützig anerkannte Träger beschränkt. Durch die kontinuierliche Förderung trägt die Stiftung dazu bei, dass Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigten Zugang zu erlebnisreichen Ferienangeboten erhalten und Kinder sowie Jugendliche umfassende soziale und personalfördernde Erfahrungen sammeln können.
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