Zuschuss

Kinderbetreuungszuschuss

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für einkommensschwache Familien in Tirol zur Abdeckung von Kinderbetreuungskosten. Pro Kind bis zu 60 % bzw. 40 % der Betreuungskosten. Anträge online, gültig bis 31.12.2027.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Förderquote: 40% - 60%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist, einkommensschwachen Familien den finanziellen Aufwand für Kinderbetreuung zu vermindern. Gewährt wird ein Mehrfachzuschuss für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen, Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horten für maximal 12 Monate.

Förderfähige Ausgaben

  • Betreuungskosten für Tagesbetreuungsorganisationen
  • Kosten für Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schulische Tagesbetreuung
  • Bedarfsorientierte Ferienbetreuung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug der Familienbeihilfe für das zu fördernde Kind
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Haushaltseinkommen unter der in der Richtlinie festgelegten Obergrenze
  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Betreuungsgeld oder AMS-Beihilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsbestätigung
  2. AMS-Bestätigung bei Arbeitssuche
  3. aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
  4. Bestätigung der Betreuungseinrichtung

Beschreibung

Der Kinderbetreuungszuschuss der Region Tirol richtet sich an einkommensschwache Familien und gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Kosten der Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen, Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horten. Förderungsberechtigt sind obsorgeberechtigte Personen, die mit dem Kind im selben Haushalt leben, Familienbeihilfe beziehen und aufgrund von Erwerbstätigkeit, Aus- oder Weiterbildung oder Arbeitssuche die Betreuung nicht selbst übernehmen können. Je nach Einkommen werden bis zu 60 % der nachgewiesenen Aufwendungen unterhalb der ersten Einkommensgrenze und 40 % zwischen der ersten und zweiten Einkommensgrenze übernommen. Die Förderung ist maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten möglich und steht fortlaufend bis zum 31. Dezember 2027 zur Verfügung.

Voraussetzung für einen Antrag ist ein Hauptwohnsitz in Tirol, ein Haushaltseinkommen unter der festgelegten Obergrenze sowie das Fehlen von Kinderbetreuungsgeld oder AMS-Beihilfe für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zur Einreichung sind Nachweise über Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, eine AMS-Bestätigung bei Arbeitssuche, eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde sowie eine Bestätigung der Betreuungseinrichtung erforderlich. Förderanträge können jederzeit online gestellt werden, wobei auch Folgeanträge möglich sind. Durch die transparente Förderquote und klare Vorgaben unterstützt dieses Programm Familien dabei, den finanziellen Aufwand für qualifizierte Kinderbetreuung zu reduzieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu stärken.

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