Zuschuss

KinderKulturFonds – Kulturstiftung Trier

Förderung für Kinder aus sozial schwächerem Umfeld in Trier: Stipendien für Musikunterricht, Leihinstrumente und interdisziplinäres künstlerisches Gestalten. Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Kultur Musik Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Der KinderKulturFonds fördert Kultur für Kinder – Musik, Tanz, Bildende Kunst, Literatur und kreatives Gestalten. Er vergibt Jahresstipendien für Musikunterricht und Leihinstrumente an musikalisch interessierte Kinder aus finanziell benachteiligten Familien.

Förderfähige Ausgaben

  • Musikunterricht
  • Leihinstrumente

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Interesse am Erlernen eines Musikinstruments
  • Eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten
  • Haushalt mit mindestens drei Kindern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis über Einkommen und Mietkosten

Bewertungskriterien

  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Interesse am Instrumentalunterricht

Beschreibung

Der KinderKulturFonds der Kulturstiftung Trier ermöglicht Kindern aus finanziell eingeschränkten Haushalten in Rheinland-Pfalz den Zugang zu kultureller Bildung. Jährlich werden Jahresstipendien vergeben, die Musikunterricht und Leihinstrumente finanzieren. In Kooperation mit regionalen Musikschulen – etwa der Karl-Berg-Musikschule Trier und der Musikschule der Grundschule Ehrang – konnten bereits über 200 junge Musikinteressierte gefördert werden. Der Fonds unterstützt neben instrumentalem Unterricht auch interdisziplinäres künstlerisches Gestalten in den Bereichen Tanz, Bildende Kunst und Literatur. Als Zuschuss getragen, erstreckt sich die Förderung über eine Projektdauer von bis zu 12 Monaten und erhält langfristige Folgestipendien, um nachhaltiges Lernen zu sichern.

Privatpersonen können jederzeit einen Antrag stellen. Fördervoraussetzungen sind das ausgeprägte Interesse am Erlernen eines Musikinstruments, ein Haushalt mit mindestens drei Kindern oder nachgewiesene finanzielle Bedürftigkeit (1,5-facher Regelsatz der Sozialhilfe plus einfache Miete). Für die Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular sowie Nachweise über Einkommen und Mietkosten beizufügen. Die Mittel können flexibel für Musikunterricht und Leihinstrumente eingesetzt werden. Interessierte Eltern reichen ihre Unterlagen in der Geschäftsstelle der Kulturstiftung Trier ein und erhalten eine zeitnahe Entscheidung. Unternehmen, Service-Clubs und private Sponsor:innen sind eingeladen, Patenschaften zu übernehmen und damit die Initiative dauerhaft zu stärken. Mit dieser Förderung werden junge Talente gefördert, kulturelle Teilhabe sichergestellt und der Zugang zu künstlerischen Angeboten nachhaltig ermöglicht.

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