Zuschuss

Kinderschutzarbeit in Kinderschutzzentren

Beratung und therapeutische Hilfe für Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind, in spezialisierten Kinderschutzzentren in Niederösterreich.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Für Kinder, die Opfer von Gewalt (auch sexueller Gewalt) geworden sind, werden in spezialisierten Einrichtungen (Kinderschutzzentren) Beratung und therapeutische Hilfe angeboten. Die Hilfestellung umfasst auch Arbeit mit Angehörigen sowie mit Personen aus helfenden Berufen im Umfeld dieser Kinder, nicht aber die Beherbergung von Kindern in bedrohlichen Krisensituationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Führung eines Kinderschutzzentrums gemäß § 29 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz

Beschreibung

In Niederösterreich fördert eine kontinuierliche Zuschussmöglichkeit gemeinnützige und öffentliche Träger bei der Durchführung spezialisierten Kinderschutzes in dafür eingerichteten Zentren. Ziel ist es, Kindern, die Gewalt- und Missbrauchserfahrungen gemacht haben, umfassende Beratung sowie therapeutische Unterstützung anzubieten. Neben der direkten Begleitung der betroffenen Kinder umfasst die Förderung auch die familienorientierte Arbeit mit Angehörigen sowie begleitende Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Fachkräfte aus sozialen, gesundheitsbezogenen und pädagogischen Berufen. Die Leistungsausgaben decken dabei sowohl Personal- als auch Sachkosten ab, vorausgesetzt, die Einrichtung wird gemäß § 29 des Niederösterreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes geführt.

Interessierte gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können Anträge laufend stellen, da keine fixen Fristen existieren. Die Förderung richtet sich primär an Kinder und Jugendliche, die Opfer von physischer oder sexueller Gewalt geworden sind, sowie an deren Familien und das professionelle Umfeld. Eine Unterbringung in Krisensituationen fällt nicht in den Förderbereich. Die passgenaue Unterstützung in den Kinderschutzzentren leistet einen wesentlichen Beitrag zur Prävention weiterer Traumatisierungen und stärkt die Handlungskompetenz aller beteiligten Personen. Durch die kontinuierliche Förderung wird gewährleistet, dass qualitativ hochwertige Angebote in Niederösterreich dauerhaft gesichert und weiterentwickelt werden können.

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