Zuschuss

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag wird ab Juli 2025 gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. 60 Euro monatlich pro Kind.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: 60 € monatlich pro Kind
Projektstart ab: 01.07.2025

Förderziel

Auszahlung eines monatlichen Zuschlags in Höhe von 60 Euro pro Kind zur Unterstützung von Familien und zur Sicherung des Abgabenaufkommens.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag für ein Kind mit Wohnsitz in Österreich
  • Kind jünger als 18 Jahre
  • Voraussetzungen für Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag erfüllt
  • Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit bis 25.725 Euro jährlich (2025)

Beschreibung

Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag stärkt ab Juli 2025 Familien in ganz Österreich durch einen zusätzlichen Zuschuss von 60 Euro pro Kind und Monat. Die Leistung wird gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag ausgezahlt und zielt darauf ab, den finanziellen Spielraum von Alleinverdienenden, Alleinerziehenden und deren Kindern zu erweitern. Gleichzeitig sichert der Zuschuss das Abgabenaufkommen, um eine verlässliche Basis für die staatliche Familienförderung zu gewährleisten. Da kein Budgetsdeckel vorgesehen ist, profitieren anspruchsberechtigte Haushalte fortlaufend von der Auszahlung, ohne dass eine gesonderte Frist zu beachten wäre. Der Zuschlag ergänzt bestehende Sozialleistungen und setzt an der Schnittstelle von Familie, Arbeit und Sozialabgaben an, um eine nachhaltige Entlastung für einkommensschwächere Familien sicherzustellen.

Für die Inanspruchnahme müssen die Antragnehmenden ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und für ein Kind unter 18 Jahren Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag besitzen. Zusätzlich ist der Bezug des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags Voraussetzung. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 25.725 Euro (Wert für 2025) nicht überschreiten; als Basis dient der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres inklusive aller Sonderzahlungen. Bei Alleinverdienenden kann der Anspruch auf den Zuschlag über die Partner:in vermittelt werden. Da die Auszahlung automatisch mit der Familienbeihilfe erfolgt, entfällt ein gesonderter Antragsakt. Ab Juli 2025 wird der Zuschlag monatlich überwiesen und ist unbefristet gültig, wodurch Eltern und Erziehungsberechtigte planbare Einkommensstützen erhalten und ihre Kinderförderung langfristig gesichert ist.

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