Kindsein in den Ferien
Finanzielle Unterstützung für Ferienreisen und Freizeiterlebnisse von benachteiligten Kindern in Hamburg: Familien (bis zu 500 € jährlich), gemeinnützige Einrichtungen und Schulen (bis zu 5.000 € jährlich) können Anträge stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Ferien- und Freizeiterlebnissen für benachteiligte Kinder in Hamburg durch finanzielle Zuschüsse an Familien, gemeinnützige Einrichtungen und Schulen.
Förderfähige Ausgaben
- Reise- und Fahrtkosten
- Unterkunftskosten
- Programm- und Freizeitaktivitäten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Hamburg
- Bedürftigkeitsnachweis (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) für Familien
- Gemeinnützigkeit und Nachweis der Freistellung für Einrichtungen
- Schulen mit finanzschwachen Schülerinnen und Schülern in Hamburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konkreter Reise- oder Veranstaltungsplan
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Bedürftigkeitsnachweis (Familien)
- Aktueller Freistellungsbescheid (Einrichtungen)
- Projektbeschreibung (Einrichtungen)
Bewertungskriterien
- Bildung
- Kultur
- Sport
- Nachhaltigkeit
- Innovation und Kreativität
- Inklusion und soziale Integration
- Förderung der kindlichen Entwicklung
Beschreibung
Die Kindsein Stiftung fördert mit dem Programm Kindsein in den Ferien benachteiligte Kinder und Jugendliche in Hamburg, die bislang nur eingeschränkten Zugang zu Ferien- und Freizeitangeboten haben. Sowohl Familien mit geringem Einkommen als auch gemeinnützige Einrichtungen und Schulen können ganzjährig Zuschüsse beantragen: Privatpersonen erhalten bis zu 500 € pro Jahr, während gemeinnützige Organisationen und Schulen jährlich bis zu 5.000 € für die Durchführung von Ferienreisen, Klassenfahrten oder kreativen Freizeitaktivitäten erhalten. Ziel ist es, Erlebnisse zu ermöglichen, die Bildung, Kultur und Sport verbinden, nachhaltige und inklusive Konzepte fördern sowie persönliche Entwicklung, Teamgeist und soziale Integration stärken. Die Förderung deckt Reise- und Fahrtkosten, Unterkunft und Programmkosten ab und trägt dazu bei, bleibende Erinnerungen in naturnaher Umgebung und gemeinschaftlicher Atmosphäre zu schaffen.
Antragsberechtigt sind Familien mit Wohnsitz in Hamburg, die einen Bedürftigkeitsnachweis (Bürgergeld, Wohngeld o. Ä.) vorlegen, gemeinnützige Einrichtungen mit entsprechendem Freistellungsbescheid sowie Schulen, die finanzschwache Schüler:innen unterstützen möchten. Die Bewerbungsunterlagen umfassen einen konkreten Reise- oder Veranstaltungsplan, eine detaillierte Kostenaufstellung, Nachweise zur Bedürftigkeit oder Freistellung sowie eine Projektbeschreibung bei Einrichtungen. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Kriterien wie Bildungsgehalt, kulturelle und sportliche Einbindung, Nachhaltigkeit, Innovationsgrad, Kreativität sowie Inklusion und soziale Integration. Nach Abschluss der geförderten Vorhaben sind ein kurzer Projektbericht und Belege über die Mittelverwendung einzureichen. Durch diese strukturierte Förderung erhalten viele Kinder eine wertvolle Auszeit vom Alltag, entdecken neue Fähigkeiten und erfahren gemeinsame Erlebnisse, die ihre Entwicklung nachhaltig unterstützen.
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