Kinofilm – Produktion (Film- und Medienstiftung NRW)
Produktionsförderung für Kinofilme in NRW als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen (bis zu 50 % der Kosten; mindestens 1,5-facher NRW-Einsatz). Beratungsgespräch, Freischaltung im Onlineportal und vier Einreichtermine pro Jahr; ökologische Standards verpflichtend.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Produktionskosten von Kinofilmen in Nordrhein-Westfalen zur Stärkung des regionalen Film- und Medienstandorts.
Förderfähige Ausgaben
- Produktionskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen
- Mindestens 1,5-facher Einsatz der Fördersumme in NRW
- Förderquote max. 50 % der Gesamtproduktionskosten
- Vorheriges Beratungsgespräch mit Referent:in
- Verpflichtende Einhaltung ökologischer Standards
Beschreibung
Die Film- und Medienstiftung NRW unterstützt die Realisierung von Kinofilmen durch ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen, das bis zu 50 Prozent der Produktionskosten abdeckt. Voraussetzung ist ein mindestens 1,5-facher Wirtschaftseffekt in Nordrhein-Westfalen: Für jeden Euro Fördermittel müssen demnach mindestens 1,50 Euro der Investitionen innerhalb der Region erfolgen. Produzent:innen mit Sitz oder wesentlicher Produktionstätigkeit in NRW erhalten so eine verlässliche Finanzierungsoption, die Rückflüsse aus Filmerlösen flexibel für neue Projekte freigibt. Ein vorab geführtes Beratungsgespräch mit der zuständigen Referent:in schafft Klarheit über die geforderten Unterlagen und Abläufe. Besonderen Wert legt die Stiftung auf ökologische Produktionsstandards, deren Einhaltung verpflichtend ist und zur zukunftsweisenden Ausrichtung des Medienstandorts beiträgt.
Die Antragstellung erfolgt nach Freischaltung im Onlineportal und richtet sich nach vier festgelegten Einreichterminen pro Jahr. Internationale Koproduktionen sind förderfähig, sofern ein deutscher Koproduzent beteiligt ist. Die maximale Förderquote beläuft sich auf 50 Prozent der Gesamtproduktionskosten; Low-Budget-Projekte profitieren von gesonderten Regelungen. Produzent:innen vereinbaren den Beratungstermin mindestens eine Woche vor einem Einreichtermin, um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen. Entscheidungsvorlagen werden im Filmförderungsausschuss der Stiftung geprüft. Diese Darlehensförderung trägt dazu bei, den Standort Nordrhein-Westfalen filmwirtschaftlich zu stärken und innovative Kinoprojekte nachhaltig umzusetzen.
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