Kinofilm – Vereinfachte Förderung
Vereinfachte Förderung der Film- und Medienstiftung NRW für Low-Budget-Kinoprojekte (Kurzfilm, Dokumentarfilm, Spielfilm, Experimentalfilm, Animation) als Zuschuss in allen Projektphasen. Antrag nach obligatorischem Beratungsgespräch und Freischaltung im Onlineportal; ökologische Standards für Produktionsförderung verpflichtend.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Low-Budget-Kinofilmprojekten in Nordrhein-Westfalen in den Phasen Drehbuch, Projektvorbereitung, Produktion, Postproduktion sowie Verleih/Vertrieb als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Förderfähige Ausgaben
- Drehbuchförderung
- Projektvorbereitungsförderung
- Produktionsförderung
- Postproduktionsförderung
- Verleih-/Vertriebsförderung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen
- Beratungsgespräch vor Antragstellung
- Studierende nicht antragsberechtigt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis Beratungsgespräch
- Erklärung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
- Filmische Arbeitsprobe (bei Kurzfilm und Postproduktion)
Beschreibung
Die Vereinfachte Förderung Kinofilm der Film- und Medienstiftung NRW richtet sich an Produzent:innen, Regisseur:innen und Verleiher:innen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen und unterstützt Low-Budget-Kinoprojekte in allen Genres – von Kurz- und Dokumentarfilmen über Spielfilme bis hin zu Experimental- und Animationsformaten. In den Phasen Drehbuch, Projektvorbereitung, Produktion, Postproduktion sowie Verleih/Vertrieb können nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf nachhaltigem Arbeiten: Für die Produktionsförderung gelten verpflichtend die Ökologischen Standards, die unter anderem die CO₂-Bilanzierung, den Einsatz von Ökostrom, umweltfreundliche Transportmittel und ressourcenschonendes Materialmanagement regeln. Internationale Koproduktionen sind mit nordrhein-westfälischem Partner möglich; für Kurzfilm- und Postproduktionsförderungen gelten besondere Bestimmungen zur filmischen Arbeitsprobe. Studierende sind von dieser Förderlinie ausgeschlossen und können andere Programme der Stiftung nutzen.
Vor der Antragstellung ist ein individuelles Beratungsgespräch mit der zuständigen Referent:in erforderlich, um den Zugang zum Onlineportal freizuschalten. Dem Förderantrag sind ein Nachweis über das Beratungsgespräch, eine Erklärung zur Einhaltung der Ökologischen Standards sowie bei Kurzfilm- und Postproduktionsanträgen eine filmische Arbeitsprobe beizufügen. Angaben zu Einreichterminen und detaillierten Fristen finden sich im Servicecenter der Film- und Medienstiftung NRW. Die Prüfung erfolgt durch unabhängige Fördergremien, die mehrmals jährlich tagen. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Abschlussbericht mit CO₂-Bilanz vorzulegen, um Transparenz über die Umsetzung ökologischer Vorgaben sicherzustellen und wertvolles Feedback für künftige Projekte zu liefern.
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