Zuschuss

Kinoinvestitionsförderung (Medienboard Berlin-Brandenburg)

MBB unterstützt Berliner und Brandenburger Kinobetreiber:innen bei Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen (nicht rückzahlbarer Zuschuss bis max. 30% der anerkannten Gesamtkosten, max. 60.000 €), ergänzend zur FFA-Kinoförderung.

Infrastruktur Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Berlin, Brandenburg
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Fördersumme: bis zu 60.000 €
Förderquote: 30%

Förderziel

Förderung von Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen in Kinos der Medienregion Berlin-Brandenburg zur Strukturverbesserung und Stärkung der regionalen Kinoinfrastruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Verbesserungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuwendungsbescheid der FFA
  • Kinobetriebssitz in Berlin oder Brandenburg
  • Kinos mit maximal 7 Sälen oder durchschnittlich ≤ 90 Sitzplätzen bei mehr als 4 Sälen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsbescheid der FFA
  2. Antragsgespräch mit Kinobeauftragten
  3. digitale Antragsunterlagen im Online-Portal

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge des digitalen Eingangs

Beschreibung

Das Programm Kinoinvestitionsförderung des Medienboard Berlin-Brandenburg unterstützt Betreiber:innen von kleinen Programmkinos in Berlin und Brandenburg bei Maßnahmen zur Modernisierung, Verbesserung und Neueinrichtung ihrer Infrastruktur. Ergänzend zur FFA-Kinoförderung können bis zu 30 % der von der FFA anerkannten Gesamtkosten, maximal jedoch 60 000 €, als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Antragsberechtigt sind Kinobetreiber:innen mit Sitz in der Medienregion, deren Betriebsstätten über höchstens sieben Säle verfügen oder bei mehr als vier Sälen eine durchschnittliche Saalgröße von höchstens 90 Sitzplätzen aufweisen. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein vorliegender Zuwendungsbescheid der FFA. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg übernimmt in der Abwicklung die Auszahlung in bis zu zwei Raten und erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 1 % der Fördersumme (mindestens 500 € bei Fördersummen ab 10 000 € bis 50 000 €). Mit Beginn der Maßnahme darf erst nach Bewilligung durch das Medienboard oder nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns durch FFA bzw. Medienboard begonnen werden.

Anträge können fortlaufend digital im Online-Portal gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt strikt nach Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen. Erforderliche Dokumente umfassen den FFA-Zuwendungsbescheid, ein vorangegangenes Antragsgespräch mit den Kinobeauftragten des Medienboard sowie sämtliche digitalen Antragsunterlagen im Portal. Die Förderung dient der Strukturverbesserung regionaler Kinoinfrastruktur und trägt zur Stärkung des kulturellen Angebots im ländlich wie urban geprägten Raum bei. Durch die gezielte Investition in barrierefreie, energieeffiziente und technikorientierte Modernisierungsmaßnahmen entsteht eine zukunftsfähige Basis für hochwertige Kinoerlebnisse in der gemeinsamen Medienregion Berlin-Brandenburg.

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