Kleinförderprogramm: Die Aktion 'Gesunde Umwelt - unsere Zukunft im Land Brandenburg'
Förderprogramm für ehrenamtliche Umweltbildungsprojekte im außerschulischen Bereich in Brandenburg. Anträge können jederzeit eingereicht werden; Entscheidungen ca. 10 Tage nach Frist. Nächste Einreichungsfrist Ende Februar/Anfang März 2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Entwicklung der Umweltbildung, -erziehung und –information, Förderung des Umweltbewusstseins
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen
- Jährlich wiederkehrende Maßnahmen derselben Förderinhalte
- Sportgeräte
- Geräte für die Gestaltung von Kinderspielplätzen
- Landkäufe
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort muss im Land Brandenburg liegen
- Umweltpädagogisches Konzept und Fortführungs-/Nutzungskonzept sind vorzulegen
- Einbindung und Nachweis möglichst vieler Partner in Planung und Durchführung
- Erforderliche Genehmigungen müssen dem Antrag beigefügt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Umweltpädagogisches Konzept
- Fortführungs- bzw. Nutzungskonzept
- Nachweise der Kooperationsformen
- Erforderliche Genehmigungen
- Antragsformular (siehe https://www.aktion-brandenburg.de/)
Beschreibung
Das Kleinförderprogramm „Aktion Gesunde Umwelt – unsere Zukunft im Land Brandenburg“ unterstützt ehrenamtlich getragene Umweltbildungsinitiativen im außerschulischen Bereich und fördert Projekte, die das Umweltschutzbewusstsein stärken sowie Wissen zu Klimaschutz, Ressourcenerhaltung und nachhaltiger Ernährung vermitteln. Träger:innen können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Kindertagesstätten mit Sitz im Land Brandenburg sein. Mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 3.000 € (für Kitas maximal 1.750 € nach schriftlicher Trägerzustimmung) werden Konzepte finanziert, die auf eine langfristige Nutzung sowie eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Partner:innen setzen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines fundierten umweltpädagogischen Konzepts, eines Fortführungs- und Nutzungskonzepts sowie der Nachweis aller erforderlichen Genehmigungen und Kooperationsformen. Nicht berücksichtigt werden bereits abgeschlossene oder jährlich identische Maßnahmen, Anschaffungen großer Geräte oder Mobiliar, Lohn- und Honorarkosten, Raum- und Verwaltungskosten sowie Druckkosten für periodisch erscheinende Publikationen. Anträge können jederzeit eingereicht werden – die nächste Frist endet voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2026, die Entscheidung erfolgt etwa zehn Tage danach. Die schriftliche Einreichung erfolgt über die agrathaer GmbH in Müncheberg; zur Fristwahrung ist eine Vorabübermittlung per E-Mail möglich. Weiterführende Informationen und Antragsunterlagen stehen auf den Webseiten des Programms bereit.
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