Zuschuss

Kleinregionen

Förderung der freiwilligen interkommunalen Kooperation niederösterreichischer Gemeinden (Kleinregionen) zur Steigerung von Kosten- und Ressourceneffizienz sowie zur Minderung von Konkurrenz. Einreichung ab 23.01.2024 jederzeit möglich.

Regionalförderung Städtebau & Stadterneuerung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Förderquote: 50% - 60%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen auf kleinregionaler Ebene, die durch gemeinsame Beschlüsse mehrerer Gemeinden die interkommunale Zusammenarbeit in Niederösterreich stärken, Kosten- und Ressourceneffizienz erhöhen sowie Konkurrenz vermindern.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten
  • Externe Beratungsleistungen
  • Coachingleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investive Maßnahmen außerhalb Kleinregionenfonds
  • Touristische Projekte
  • Landwirtschaftliche Projekte
  • Ausschließliche Marketingmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannte Kleinregion mit übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
  • Mindestens drei beteiligte Gemeinden oder sechs Gemeinden bei Mindest-Einwohnerzahl von 8.000
  • Vorlage eines aktuellen kleinregionalen Leitbilds (Strategieplan, Entwicklungs- oder Rahmenkonzept)
  • Beschlussdokument des entsprechenden Gremiums
  • Nachweis der Organisationsform und Vertretungsbefugnis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Zeitplan und Zielgruppen
  2. Strategische Verankerung auf Hauptregionsebene
  3. Leitbild/Strategiekonzept der Kleinregion
  4. Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Vergleichsofferten
  5. Beschlussdokument des Gemeinderats
  6. Nachweis Organisationsform und Vertretungsbefugnis
  7. Nachweis Einhaltung Rechtsgrundlagen

Bewertungskriterien

  • Innovationskraft und strategische Relevanz
  • Regionale Kooperation und Vernetzung
  • Finanzielle Dimension

Beschreibung

Die Förderung „Kleinregionen“ unterstützt in Niederösterreich freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens drei Gemeinden mit dem Ziel, interkommunale Kooperationen zu stärken und die Kosten- sowie Ressourceneffizienz nachhaltig zu erhöhen. Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände oder sonstige Vereine können jederzeit ab dem 23. Januar 2024 Anträge stellen. Gefördert werden Projekte auf kleinregionaler Ebene, die in einem gemeinsamen Strategieplan („Kleinregionaler Strategieplan“, Entwicklungs- oder Rahmenkonzept) verankert sind. Dabei können Maßnahmen aus dem Fonds für Kleinregionen mit einer Förderquote von 50 % (max. € 15.000) bzw. bei Raumentwicklungsprojekten von 60 % (max. € 18.000) der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Externe Beratungs- und Coachingleistungen werden bis zu 60 % gefördert, Beratungspauschalen zum Strategieplan mit einem Bonus-Fördersatz von bis zu € 2.400 pro Jahr honoriert. Voraussetzung ist ein aktuelles kleinregionales Leitbild und übereinstimmende Gemeinderatsbeschlüsse aller beteiligten Gemeinden.

Die Auswahl erfolgt nach Innovationskraft, regionaler Vernetzung und finanzieller Dimension. Einreichende Stellen legen Projektbeschreibung mit Zeit- und Finanzierungsplan, Beschluss­dokumente, Leitbild bzw. Strategiekonzept sowie Kosten- und Finanzierungsunterlagen vor. Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Ausgaben wie externe Beratungs-, Coaching- und Projektkosten. Touristische Vorhaben, reine Marketingmaßnahmen oder investive Einzelmaßnahmen außerhalb des Fonds sind ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschlussprüfung der Abrechnungsunterlagen; Belege sind bis zum Ende der Behaltefrist aufzubewahren. Die bewilligten Mittel leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und zur Minderung von Konkurrenz zwischen Gemeinden.

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