Zuschuss

Klimafreundliche Fernkälte

Gefördert werden Neubau und Ausbau klimafreundlicher Fernkältesysteme in Österreich. Anträge können vom 01.03.2024 bis 31.12.5050 gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Ziel ist der Ausbau und die Dekarbonisierung klimafreundlicher Fernkältesysteme durch den Neubau und Ausbau von Kältenetzen, Kältemaschinen und Abnehmeranschlüssen zur Versorgung mindestens eines nicht konzernverbundenen Endverbrauchers.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Kältenetzen
  • Anschaffung von Kältemaschinen
  • Installation von Abnehmeranschlüssen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
  • Mindestens 50% Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme bzw. 75% Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Versorgung mindestens eines nicht konzernverbundenen Endverbrauchers
  • Standort des Vorhabens in Österreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Technisch-Wirtschaftliches Datenblatt
  2. Bericht des Kreditinstitutes

Beschreibung

Das Programm zur klimafreundlichen Fernkälte unterstützt bundesweit Unternehmen, Interessen- und Arbeitgeber:innenverbände, Vereine sowie konfessionelle Einrichtungen bei der Errichtung und Erweiterung moderner Fernkältesysteme. Ziel ist die Dekarbonisierung gewerblicher Kälteversorgungen durch den Aufbau leistungsfähiger Kältenetze, effizienter Kältemaschinen und entsprechender Abnehmer:innenanschlüsse. Gefördert werden Neubauten und Ausbauten, sofern zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens 50 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme beziehungsweise 75 % aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen. Voraussetzung ist die Versorgung mindestens eines nicht konzernverbundenen Endverbrauchers am Standort in Österreich. Der Zuschuss bietet einen Anreiz, zukunftsorientierte und ressourcenschonende Kälteinfrastrukturen zu realisieren und so die heimische Klimaschutzagenda aktiv zu unterstützen.

Für die Antragstellung zwischen dem 01.03.2024 und 31.12.5050 muss das Vorhaben vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baumaßnahme angemeldet werden. Förderfähig sind Kosten für Errichtung von Kältenetzen, Anschaffung von Kältemaschinen sowie Installation von Abnehmer:innenanschlüssen. Einzureichen sind ein technisch-wirtschaftliches Datenblatt und ein Bericht des Kreditinstituts. Die Abwicklung erfolgt online über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, die als Expert:in für Klima- und Umweltschutzprojekte bei allen Schritten beratend begleitet und die Förderungsunterlagen prüft. Dieses Angebot eröffnet die Chance, klimafreundliche Fernkälteprojekte nachhaltig und kosteneffizient umzusetzen.

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