Zuschuss

Klimaschutz in Gemeinden

Förderung klimarelevanter Projekte und Investitionen in niederösterreichischen Gemeinden zur Erreichung der Energie- und Klimaziele des Landes NÖ. Kofinanzierung bundesgeförderter Maßnahmen und Unterstützung innovativer Pilot- und Demonstrationsprojekte. Anträge von 01.01.2024 bis 31.12.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: max. 300.000 €
Förderquote: 12% - 30%

Förderziel

Unterstützung der NÖ Gemeinden bei Investitionen in Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere durch Kofinanzierung von Bundesförderprojekten sowie Förderung energie- und klimarelevanter Pilot- und Demonstrationsprojekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Thermische Gebäudesanierung
  • Energiesparmaßnahmen (u.a. Beleuchtungsoptimierung, LED-Systeme, Straßenbeleuchtung)
  • Heizungsoptimierung
  • Umstellung auf Fernwärme und Wärmepumpen
  • Installation von Holzheizungen
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliche Antragstellung bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
  • Antragsberechtigung: NÖ Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeinde-Kooperationen
  • Erfüllung der jeweiligen Bedingungen der Bundesförderung im Inland
  • Betroffene Gebäude bzw. Anlagen müssen im Besitz der Gemeinde sein
  • Keine andere Finanzierungsbeteiligung des Landes NÖ

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Kopie des Bundesantrages und Antragsnummer
  3. Beschreibung des Vorhabens
  4. Kostenberechnung (inkl. Kostenvoranschläge)
  5. Finanzierungsplan
  6. Zeitplan

Bewertungskriterien

  • Voraussetzungen der Bundesförderung erfüllt
  • Einzigartigkeit und Konzeptqualität bei Pilot- und Demonstrationsprojekten
  • Nachhaltigkeit und Vorbildfunktion

Beschreibung

Das Programm Klimaschutz in Gemeinden unterstützt niederösterreichische Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeinde-Kooperationen bei Investitionen in Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz. Gefördert werden sowohl die landesseitige Kofinanzierung von bundesgeförderten Maßnahmen als auch innovative Pilot- und Demonstrationsprojekte mit Vorbildcharakter. Mit einer Laufzeit von 01.01.2024 bis 31.12.2026 stehen insgesamt Förderquoten zwischen 12 % und 30 % der förderfähigen Nettokosten zur Verfügung – maximal bis zu 300.000 Euro pro Vorhaben. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und trägt wesentlich zur Erreichung der Energie- und Klimaziele des Landes Niederösterreich bei.

Förderfähige Projekte umfassen thermische Gebäudesanierungen, Energiesparmaßnahmen wie LED-Systeme oder Straßenbeleuchtung, Heizungsoptimierungen, Umstellungen auf Fernwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen sowie thermische Solaranlagen. Ebenso werden energie- und klimarelevante Pilot- und Demonstrationsvorhaben berücksichtigt, sofern sie durch Konzeptqualität, Nachhaltigkeit und Einzigartigkeit überzeugen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind ein schriftlicher Antrag bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft inklusive Kopie des Bundesantrages, Kostenberechnung, Finanzierungs- und Zeitplan sowie Nachweise über Besitzverhältnisse zuzüglich Erfüllung der Bundesförderbedingungen erforderlich. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Bewertungskriterien und garantiert eine transparente Vergabe.

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