Klimaschutz in Gemeinden
Förderung klimarelevanter Projekte und Investitionen in niederösterreichischen Gemeinden zur Erreichung der Energie- und Klimaziele des Landes NÖ. Kofinanzierung bundesgeförderter Maßnahmen und Unterstützung innovativer Pilot- und Demonstrationsprojekte. Anträge von 01.01.2024 bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der NÖ Gemeinden bei Investitionen in Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere durch Kofinanzierung von Bundesförderprojekten sowie Förderung energie- und klimarelevanter Pilot- und Demonstrationsprojekte.
Förderfähige Ausgaben
- Thermische Gebäudesanierung
- Energiesparmaßnahmen (u.a. Beleuchtungsoptimierung, LED-Systeme, Straßenbeleuchtung)
- Heizungsoptimierung
- Umstellung auf Fernwärme und Wärmepumpen
- Installation von Holzheizungen
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliche Antragstellung bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
- Antragsberechtigung: NÖ Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeinde-Kooperationen
- Erfüllung der jeweiligen Bedingungen der Bundesförderung im Inland
- Betroffene Gebäude bzw. Anlagen müssen im Besitz der Gemeinde sein
- Keine andere Finanzierungsbeteiligung des Landes NÖ
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag
- Kopie des Bundesantrages und Antragsnummer
- Beschreibung des Vorhabens
- Kostenberechnung (inkl. Kostenvoranschläge)
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
Bewertungskriterien
- Voraussetzungen der Bundesförderung erfüllt
- Einzigartigkeit und Konzeptqualität bei Pilot- und Demonstrationsprojekten
- Nachhaltigkeit und Vorbildfunktion
Beschreibung
Das Programm Klimaschutz in Gemeinden unterstützt niederösterreichische Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeinde-Kooperationen bei Investitionen in Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz. Gefördert werden sowohl die landesseitige Kofinanzierung von bundesgeförderten Maßnahmen als auch innovative Pilot- und Demonstrationsprojekte mit Vorbildcharakter. Mit einer Laufzeit von 01.01.2024 bis 31.12.2026 stehen insgesamt Förderquoten zwischen 12 % und 30 % der förderfähigen Nettokosten zur Verfügung – maximal bis zu 300.000 Euro pro Vorhaben. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und trägt wesentlich zur Erreichung der Energie- und Klimaziele des Landes Niederösterreich bei.
Förderfähige Projekte umfassen thermische Gebäudesanierungen, Energiesparmaßnahmen wie LED-Systeme oder Straßenbeleuchtung, Heizungsoptimierungen, Umstellungen auf Fernwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen sowie thermische Solaranlagen. Ebenso werden energie- und klimarelevante Pilot- und Demonstrationsvorhaben berücksichtigt, sofern sie durch Konzeptqualität, Nachhaltigkeit und Einzigartigkeit überzeugen. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind ein schriftlicher Antrag bei der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft inklusive Kopie des Bundesantrages, Kostenberechnung, Finanzierungs- und Zeitplan sowie Nachweise über Besitzverhältnisse zuzüglich Erfüllung der Bundesförderbedingungen erforderlich. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Bewertungskriterien und garantiert eine transparente Vergabe.