Zuschuss

Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie

Förderung von neugegründeten Lehrverhältnissen in klimarelevanten Lehrberufen in Wien: einjähriger Zuschuss zum Lehrlingsentgelt inkl. Bonus von € 1.000 für weibliche Lehrlinge. Beantragung jederzeit möglich.

Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: Bonus von € 1.000 für weibliche Lehrlinge
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung von neubegründeten Lehrverhältnissen im 1. und 2. Lehrjahr in klimarelevanten Lehrberufen in Wien zur finanziellen Unterstützung der Lehrlingsentgelte und zur Stärkung der Ausbildung junger Menschen im Klimaschutzbereich.

Förderfähige Ausgaben

  • Lehrlingsentgelt

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Neubegründetes Lehrverhältnis im 1. oder 2. Lehrjahr
  • Lehrzeitbeginn unter 18 Jahren
  • Ausbildung in einem klimarelevanten Lehrberuf
  • Standort in Wien
  • Keine Gebühren für die Antragstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bestätigung des aufrechten Lehrverhältnisses
  2. Datenabgleich mit dem Lehrlingsinformationssystem der Wirtschaftskammer
  3. Insolvenzabfrage

Beschreibung

Die Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie unterstützt Unternehmen mit Sitz in Wien, die neubegründete Lehrverhältnisse in klimarelevanten Berufen für Lehrling:innen im ersten oder zweiten Lehrjahr anbieten. Ziel dieser einjährigen Förderung ist es, die Ausbildung junger Fachkräfte im Bereich Aus- & Weiterbildung, Klimaschutz sowie Energieeffizienz zu stärken. Im Rahmen der Prämie werden die Lehrlingsentgelte gefördert, wobei zusätzlich ein Bonus von € 1.000 für weibliche Lehrling:innen gewährt wird. Die Förderung baut auf der Basisförderung des Bundes auf und erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in zwei nachgelagerten Raten. Anträge können ganzjährig und gebührenfrei gestellt werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die ein aufrechtes Lehrverhältnis in einem klimarelevanten Lehrberuf nachweisen und dessen Beginn bei unter 18-jährigen Lehrling:innen liegt. Der Förderzeitraum erstreckt sich über 12 Monate und umfasst ausschließlich Ausgaben für das Lehrlingsentgelt. Zur Antragsstellung sind folgende Nachweise vorzulegen: Bestätigung des aufrechten Lehrverhältnisses durch das Unternehmen, Datenabgleich über das Lehrlingsinformationssystem der Wirtschaftskammer und eine Insolvenzabfrage. Durch die prämierte Ausbildungsinitiative werden nicht nur finanzielle Rahmenbedingungen verbessert, sondern auch das Interesse junger Menschen an nachhaltigen Berufsfeldern gestärkt. Weitere Informationen sind über das Transparenzportal der Stadt Wien erhältlich.

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