Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Breitbandausbau
Landesergänzung zum Bundesprogramm Breitbandausbau in NRW mit Fördersatz bis zu 90 % (100 % für Haushaltssicherungskonzeptkommunen) abzüglich Bundesfördersatz, maximal 12 Mio. € (bzw. 15 Mio. €). Antragstellung nach positivem Bundesbescheid jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ergänzung des Förderprogramms des Bundes mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der Next Generation Access‐Rahmenregelung zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken sowie Förderung der Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser, Durchführung von Tiefbauarbeiten und Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten zum Aufbau und Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung.
Förderfähige Ausgaben
- Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser
- Tiefbauarbeiten
- Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Positiver Bescheid zur Bundesförderung Breitbandausbau
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag nach Anlage 2 zu Nummer 3.1 der VVG zu § 44 LHO
- Positiver Bundesbescheid
- Nachweis des Vergabeverfahrens
Beschreibung
Die Ko-Finanzierung des Bundesprogramms Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen ergänzt die Bundesförderung auf Basis der Next Generation Access‐Rahmenregelung und zielt darauf ab, Wirtschaftlichkeitslücken im Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung zu schließen. Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften im Regierungsbezirk Arnsberg, darunter Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände und weitere öffentliche Einrichtungen. Mit Mittelzuweisungen von bis zu 90 % (bzw. 100 % für Haushaltssicherungskonzeptkommunen) abzüglich des Bundesfördersatzes werden Tiefbauarbeiten, die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten ermöglicht. Die Kombination dieser Maßnahmen schafft die Voraussetzung für den Aufbau und den Betrieb hochleistungsfähiger Netzinfrastrukturen in Südwestfalen und im östlichen Ruhrgebiet.
Die Antragstellung ist jederzeit nach Vorliegen eines positiven Bundesbescheids möglich. Förderberechtigte reichen den Antrag gemäß Anlage 2 zu Nummer 3.1 der VVG zu § 44 LHO gemeinsam mit dem Bundesbescheid und dem Nachweis des durchgeführten Vergabeverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg ein. Die Fördersumme beläuft sich auf maximal 12 Mio. € (15 Mio. € bei Haushaltssicherungskonzeptkommunen). Als Zuschuss getragen werden nur Ausgaben, die unmittelbar der Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und der Errichtung derm Netzkomponenten dienen. Damit unterstützt das Ko-Finanzierungsprogramm die Entwicklung zukunftsfähiger digitaler Infrastrukturen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Wirtschaftsstärkung.
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