Zuschuss

Kofinanzierung des INTERREG-Programms Alpenraum

Unterstützung von oberösterreichischen Projektträgern durch Landesmittel zur Beteiligung am EU-Förderprogramm INTERREG Alpenraum. Gültig ab 01.01.2025, Anträge jederzeit möglich.

Regionalförderung Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Unterstützung von oö. Projektträgern durch Mittel des Landes Oberösterreichs bei der Beteiligung am INTERREG Programm Alpenraum.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formlose Antragstellung im Vorfeld der EU-Antragstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag

Beschreibung

Die Kofinanzierung des INTERREG-Programms Alpenraum in Oberösterreich fördert Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die grenzüberschreitende Projekte im Alpenraum umsetzen möchten. Mit Landesmitteln werden Projektträger:innen aus Oberösterreich dabei unterstützt, Anträge im Rahmen des EU-Förderprogramms INTERREG Alpine Space einzureichen und umzusetzen. Das Förderangebot ist ab dem 01.01.2025 gültig und steht fortlaufend zur Verfügung. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der Beteiligung oberösterreichischer Projektträger:innen an transnationalen Entwicklungsprojekten in den Themenfeldern Regionalförderung, Entwicklungszusammenarbeit sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Eine formlos eingereichte Absichtserklärung vor der EU-Antragstellung bildet die einzige Voraussetzung, um die Landesmittel zu beantragen.

Als Zuschuss konzipiert, deckt die Kofinanzierung einen Teil der Projektkosten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Budgetstärkung transnationaler Kooperationen. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Abrechnungskontrolle und entsprechendem Berichtswesen; gegebenenfalls finden Vor-Ort-Kontrollen statt. Für die Antragstellung ist lediglich ein standardisierter Förderantrag einzureichen, der im Vorfeld der EU-Antragstellung bei der Abteilung Raumordnung im Amt der Oberösterreichischen Landesregierung eingereicht werden muss. Die beantragten Mittel sind unbefristet verfügbar und bieten oberösterreichischen Projektträger:innen eine attraktive Möglichkeit, in einem etablierten Netzwerk von sieben Alpenländern gemeinsam innovative Lösungen für den Alpenraum zu entwickeln und europäische Förderlinien optimal zu nutzen.

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