Kofinanzierung des INTERREG-Programms "INTERREG Europe"
Unterstützung von oberösterreichischen Projektträgern bei der Beteiligung am EU-Programm INTERREG Europe. Formlose Antragstellung im Vorfeld möglich. Gültig ab 01.01.2025, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der Beteiligung von oberösterreichischen Projektträgern im Rahmen des EU-Programms INTERREG Europe
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formlose Antragstellung im Vorfeld der Antragstellung im EU-Förderprogramm INTERREG Europe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
Beschreibung
Die Kofinanzierung des EU-Programms INTERREG Europe bietet oberösterreichischen Projektträger:innen eine attraktive Möglichkeit zur Stärkung regionaler Entwicklungsvorhaben. Durch einen direkten Zuschuss des Landes Oberösterreich werden öffentliche Einrichtungen, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützt, an transnationalen Kooperationsprojekten teilzunehmen. Ziel ist es, den Erfahrungsaustausch in den Bereichen Regionalförderung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung voranzutreiben und innovative Lösungsansätze für gemeinsame Herausforderungen zu fördern. Die Förderung erfolgt fortlaufend und ist ab dem 1. Januar 2025 zeitlich unbegrenzt verfügbar. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Abschluss der Abrechnungskontrolle, wobei ein transparentes Berichtswesen sowie gegebenenfalls Vor-Ort-Kontrollen zur Qualitätssicherung beitragen. Die rechtliche Grundlage bildet eine Einzelentscheidung der Oberösterreichischen Landesregierung in Verbindung mit den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes.
Interessiert sind insbesondere oberösterreichische Projektträger:innen aus öffentlichen Verwaltungen, Kommunen, KMU, Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen, die ihre Beteiligung im EU-Förderprogramm INTERREG Europe intensivieren möchten. Voraussetzung ist eine formlose Antragstellung im Vorfeld der eigentlichen Antragseinreichung beim EU-Programm. Ein einzureichendes Dokument ist der Förderantrag, der jederzeit ohne Fristbegrenzung gestellt werden kann. Durch diese niederschwellige Antragspraxis wird eine zügige und unbürokratische Projektvorbereitung gewährleistet. Die Kofinanzierung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Beteiligungsquote oberösterreichischer Akteur:innen an grenzüberschreitenden Initiativen und stärkt die langfristige Zusammenarbeit innerhalb Europas.
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