Kommunales Förderprogramm – Aktion Wasserzeichen
Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Schwalbach (Saar) zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Regenwasserrückhaltung, Versickerung und Entsiegelung. Anträge bis 20.03.2029 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung dezentraler Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung auf Grundstücken in Schwalbach (Saar), z. B. Retentionszisternen, Entsiegelung, Gründächer, Versickerungsanlagen und getrennte Ableitung.
Förderfähige Ausgaben
- Material- und Baukosten für Entsiegelung und Versickerung
- Kosten für Retentionszisternen, Rigolen und Gründächer
- Eigenleistungen (15 € / Std., max. 600 € je Maßnahme)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Mischwasserkanalisation
- Mit der Maßnahme erst nach Bewilligung beginnen
- Keine gleichzeitige Förderung durch andere öffentliche Programme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unbeglaubigte Kopie eines Übersichts-Lageplans (1:500)
- Bemaßter Plan oder Zeichnung der geplanten Maßnahme
- Kostenaufstellung aller Maßnahmen
- Erforderliche Genehmigungen (Wasserbehörde, Bauaufsicht)
- Versickerungsnachweis (falls erforderlich)
Beschreibung
Das kommunale Förderprogramm Aktion Wasserzeichen der Gemeinde Schwalbach (Saar) unterstützt dezentrale Maßnahmen zur effizienten Niederschlagswasserbewirtschaftung. Gefördert werden unter anderem die Errichtung von Retentionszisternen, Rigolen und Gründächern, die Entsiegelung und Versickerung von Flächen sowie die getrennte Ableitung in ein Oberflächengewässer. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer:innen, Erbbauberechtigte, Mieter:innen oder Pächter:innen im Einvernehmen mit den Eigentümer:innen sowie wohnungswirtschaftliche Unternehmen oder sonstige Juristische Personen. Ein Zuschuss von 20 € je m² für Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen und 40 € je m² für Regenwasserrückhaltung verringert die tatsächlichen Kosten, Eigenleistungen werden bis zu 15 € pro Stunde (max. 600 € je Maßnahme) angerechnet.
Voraussetzung für die Förderung ist der Anschluss an die öffentliche Mischwasserkanalisation und der Beginn der Maßnahme erst nach Bewilligung. Ausgeschlossen sind Vorhaben mit gleichzeitiger Finanzierung durch andere öffentliche Programme. Einzureichen sind unter anderem ein unbeglaubigter Lageplan (Maßstab 1:500), ein bemaßter Plan oder eine Zeichnung der geplanten Maßnahmen, eine detaillierte Kostenaufstellung, erforderliche Genehmigungen (Wasserbehörde, Bauaufsicht) sowie ggf. ein Versickerungsnachweis. Projekte können ab dem 01.11.2025 beantragt werden, die Antragsfrist endet am 20.03.2029. Die Gemeinde Schwalbach fördert damit bewusst umwelt- und klimafreundliche Lösungen auf privaten und öffentlichen Grundstücken und trägt zur nachhaltigen Entlastung der Kanalisation und zum verbesserten Grundwasserschutz bei.
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