Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Förderung für kommunales Integrationsmanagement in Nordrhein-Westfalen: Stärkung der Kommunen durch Personal- und Sachkosten für strategisches Management, Case Management und Ausländer- bzw. Einbürgerungsbehörden. Anträge bis Ende Oktober für das Folgejahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch die Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements sollen die Kommunen gestärkt und die intra- und interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden. Gefördert werden strategisches Management, individuelles Case Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integrationsarbeit in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Koordinations- und Verwaltungsassistenzstellen
- Sachausgaben zur Einrichtung der Arbeitsplätze und Fortbildungen
- Personalstellen für individuelles Case Management
- Sachausgaben für Veranstaltungsformate
- Maßnahmen zur Verbesserung des Integrationsmanagements
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben für Teilzeitstellen unter 0,5 Vollzeitäquivalent
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunen mit Kommunalen Integrationszentren sowie eigener Ausländer- und/oder Einbürgerungsbehörde
- Kreisangehörige Kommunen können über den zuständigen Kreis eine weitere Koordinierungsstelle beantragen, wenn Ausländerbehörde, Jugendamt und Integrationsrat vorhanden sind
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über das webbasierte Fachverfahren integration.web
- Konzept zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements auf Basis des Landes-Handlungskonzepts einschließlich Schnittstellenklärung
Bewertungskriterien
- Einrichtung zusätzlicher Personalstellen als Voraussetzung
- Handlungskonzept KIM des Landes als Grundlage
Beschreibung
Das Kommunale Integrationsmanagement stärkt Kommunen in Nordrhein-Westfalen durch gezielte Personal- und Sachkostenförderung. Ziel ist eine nachhaltige Verzahnung von strategischem Management, individuellem Case Management und der rechtlichen Verstetigung von Integrationsarbeit in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Durch den Betrieb zusätzlicher Koordinations- und Verwaltungsassistenzstellen werden Synergien innerhalb der Kommunen und zwischen benachbarten Gebietskörperschaften gefördert. Ergänzend unterstützt die Förderung die Ausstattung von Arbeitsplätzen sowie Fortbildungsmaßnahmen, um eine professionelle Betreuung von Eingewanderten zu gewährleisten und das gemeinsame Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie vor Ort weiter auszubauen.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen – insbesondere Kommunen mit eigenen Ausländer- und/oder Einbürgerungsbehörden oder mit Kommunalen Integrationszentren. Kreisangehörige Kommunen können eine weitere Koordinierungsstelle über den zuständigen Kreis beantragen, sofern Ausländerbehörde, Jugendamt und Integrationsrat vorhanden sind. Pro Koordinationsstelle werden bis zu 57.000 € jährlich gewährt, hinzu kommen Mittel für Verwaltungsassistenzstellen (bis zu 22.500 €) sowie pauschale Zuschüsse für Arbeitsplatzausstattung (bis zu 5.700 €), Veranstaltungsformate (bis zu 5.000 €) und Maßnahmen zur Schnittstellenverbesserung (bis zu 10.000 €). Teilzeitstellen unter 0,5 VZÄ sind nicht förderfähig. Anträge sind bis Ende Oktober über das webbasierte Fachverfahren einzureichen und müssen ein Konzept auf Basis des landesweiten Handlungskonzepts zur Klärung der Schnittstellen enthalten. Die Bezirksregierung Arnsberg als Fördergeberin stellt die Mittel pauschaliert und in zwei Auszahlungsterminen bereit und setzt auf eine langfristige Verstetigung kommunaler Integrationsstrukturen.
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