Kompositionsförderung der Stadt Wien
Förderung kompositorischer Tätigkeit von Wiener Komponistinnen und Komponisten für noch nicht uraufgeführte Werke aus den Bereichen Neue Musik, Improvisation und Elektronik, Musikdrama, genreübergreifende Gegenwartsmusik und Jazz. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stadt Wien fördert die kompositorische Tätigkeit von Wiener Komponistinnen und Komponisten. Gefördert werden ausschließlich noch nicht uraufgeführte Kompositionen aus den Bereichen Neue Musik, Improvisation und Elektronik, Musikdrama (Oper, Musiktheater, Film), genreübergreifende Gegenwartsmusik und Jazz.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das 18. Lebensjahr vollendet
- Hauptwohnsitz in Wien
- Abgeschlossenes Studium oder Nachweis professioneller kompositorischer Tätigkeit (Lebenslauf)
- Pro Einreichtermin nur ein Kompositionsvorhaben einreichbar
- Dasselbe Kompositionsvorhaben darf nur einmal insgesamt eingereicht werden
Beschreibung
Die Kompositionsförderung der Stadt Wien unterstützt seit Oktober 2021 begabte Musiker:innen mit Hauptwohnsitz in Wien dabei, neue Klangwelten zu erschaffen. Als direkte Zuschüsse fördern die Mittel ausschließlich noch nicht uraufgeführte Werke aus den Bereichen Neue Musik, Improvisation & Elektronik, Musikdrama (Oper, Musiktheater, Film), genreübergreifende Gegenwartsmusik sowie Jazz. Ziel ist es, die kreative Schaffenskraft von Komponist:innen ab 18 Jahren zu stärken und innovative Projekte in der heimischen Kulturlandschaft zu verankern. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei pro Einreichtermin nur eine Projektidee und insgesamt nur ein Vorhaben pro Person berücksichtigt wird.
Interessierte benötigen einen Nachweis eines abgeschlossenen Studiums oder eine professionelle kompositorische Tätigkeit (Lebenslauf). Voraussetzung ist der Nachweis des Hauptwohnsitzes in Wien sowie die Einhaltung der Einreichregel, dasselbe Kompositionsvorhaben nur einmal vorzulegen. Der unkomplizierte Online-Antrag ermöglicht eine unbefristete und fortlaufende Einreichung. Die kulturelle Servicestelle Stadt Wien – Kultur (MA 7) gewährleistet eine faire Mittelvergabe und berät bei organisatorischen Fragen rund um Richtlinien, Einreichmodalitäten und Abwicklung. Mit dieser Förderinitiative leistet die Stadt Wien einen bedeutenden Beitrag zur Vielfalt und Qualität zeitgenössischer Musikschöpfungen in der Hauptstadt.
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