Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Zinsenzuschuss für Junglandwirt:innen bei erster Übernahme verschuldeter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur finanziellen Entlastung und Sicherung der Rentabilität.
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Förderkriterien
Förderziel
Erste Niederlassung von Junglandwirt:innen in Verbindung mit dem Erwerb des Eigentums an einem verschuldeten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und Aufnahme der Betriebsführung. Ziel ist die Erleichterung der Übernahme (Standortsicherung) durch Gewährung eines Zinsenzuschusses zu einem Konsolidierungskredit sowie die Verbesserung der Gesamtleistung, Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit in einem angemessenen Zeitraum.
Förderfähige Ausgaben
- Zinsenzuschuss für Konsolidierungskredit
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erste Niederlassung als Junglandwirt:in
- Übernahme eines verschuldeten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
- Umsetzung eines Betriebs- oder Sanierungsplans
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Erhebungsbericht
- Betriebsplan bzw. Sanierungsplan
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit der Betriebsführung
- Verbesserung der Gesamtleistung und Rentabilität
- Angemessene Konsolidierungsphase
Beschreibung
Das Förderprogramm „Konsolidierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ unterstützt Junglandwirt:innen bei der ersten Übernahme verschuldeter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Als Zuschuss konzipiert, gewährt es einen Zinsenzuschuss zu einem Konsolidierungskredit, der bestehende Kredite und betriebliche Verbindlichkeiten finanziell entlastet. Die Maßnahme zielt auf Existenzgründer:innen ab, die erstmals Eigentum an einem verschuldeten Betrieb erwerben, die Betriebsführung übernehmen und einen betriebs- oder sanierungsorientierten Plan umsetzen. Dabei steht die nachhaltige Standortsicherung, Steigerung der Gesamtleistung sowie die Wiederherstellung von Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, solange Mittel verfügbar sind. Fördervoraussetzungen umfassen die erste Niederlassung als Junglandwirt:in, die Übernahme eines verschuldeten Betriebs sowie die Ausarbeitung eines Betriebs- oder Sanierungsplans. Bewertet wird das Vorhaben nach den Kriterien Nachhaltigkeit der Betriebsführung, Verbesserung von Leistung und Rentabilität sowie einer angemessenen Konsolidierungsphase. Erhebungsbericht und Betriebs- bzw. Sanierungsplan sind als Antragsunterlagen erforderlich. Durch die Kombination von Bundes- und Landesmitteln wird der Zinsenzuschuss in einem angemessenen Zeitraum gewährt und ermöglicht den Junglandwirt:innen, ihre Betriebe langfristig zu festigen und zukunftsfähig aufzustellen.
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