Konsumgüter für Menschen mit Behinderung
Förderung von Konsumgütern zum Ausgleich behinderungsbedingter Benachteiligungen in Wien. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Konsumgüter können gefördert werden, wenn diese zum Ausgleich der konkreten, behinderungsbedingten Benachteiligung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Konsumgütern
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 Chancengleichheitsgesetz Wien
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Wien
- Besonders berücksichtigungswürdige Umstände
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über die Behinderung (z.B. ärztliches Gutachten)
- Nachweis über die aktuellen Gesamteinkünfte der letzten drei Monate
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Kostenvoranschlag oder Rechnung mit Zahlungsnachweis
Bewertungskriterien
- Berücksichtigungswürdige Umstände
- Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistung
- Grad der Behinderung
Beschreibung
Die Förderung „Konsumgüter für Menschen mit Behinderung“ des Fonds Soziales Wien (FSW) ermöglicht Privatpersonen mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Wien den Zuschuss zur Anschaffung von Konsumgütern, wenn diese zum Ausgleich einer konkreten, behinderungsbedingten Benachteiligung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind. Die kontinuierlich offenen Fördermöglichkeiten richten sich an Menschen mit Behinderung, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, um ihre Teilhabe und Selbstständigkeit im Alltag zu sichern. Entscheidend für die Bewilligung sind der Grad der Behinderung, besonders berücksichtigungswürdige Umstände sowie die individuelle Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der beantragten Maßnahme. Die Förderhöhe beläuft sich auf bis zu 5.000 € pro Fünfjahreszeitraum.
Der Antrag ist jederzeit beim FSW-Kund:innenservice Behindertenhilfe einzureichen und muss alle relevanten Nachweise enthalten: ärztliches Gutachten oder Behindertenpass, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis sowie Kostenvoranschlag oder Rechnung mit Zahlungsbeleg. Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung als Zuschuss direkt an die Antragstellenden. Änderungen der persönlichen Verhältnisse, Einkommens- oder Wohnsituation sind umgehend zu melden. Eine revisionelle Prüfung durch Mitarbeitende des FSW gewährleistet die zweckgerechte Verwendung der Fördermittel. Damit eröffnet sich ein barrierefreier Zugang zu wichtigen Verbrauchsgütern und unterstützt die soziale Rehabilitation von Menschen mit Behinderung in Wien.
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