Zuschuss

Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)

Zuschuss für Verkehrskooperationen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und flexiblen Bedienformen. Anmeldung bis 31.10. des Vorjahres, Antrag bis 30.04. des Folgejahres.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Fördersumme: 1.100.000 € pro Kooperation und Jahr
Förderquote: 30% - 70%

Förderziel

Förderung von Verkehrskooperationen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und Nahverkehrsplanungen sowie zur Einführung flexibler Bedienformen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen für kooperative Aufgaben
  • Entwicklung und Weiterentwicklung digitaler Tarif- und Fahrgastinformationsmedien
  • Erstellung analoger Fahrplaninformationsmedien
  • Marketing der gemeinsamen Produkte und Dienstleistungen
  • Externe Studien, Erhebungen und Gutachten zur Verbesserung der Kooperation
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kooperation von Verkehrsunternehmen oder mehreren ÖPNV-Aufgabenträgern (Tarif- und Verkehrsgemeinschaften/-verbünde)
  • Vorhaben muss zur Verbesserung der Kooperation im ÖPNV beitragen
  • Maßnahme muss das Image des ÖPNV als attraktive, moderne und sichere Alternative zum Individualverkehr stärken
  • Vorhaben muss im Einklang mit Zielen und Planungen der ÖPNV-Aufgabenträger stehen
  • Nachweis der finanziellen Sicherung des Vorhabens
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Beschreibung

Die ÖPNV-Kooperationsrichtlinie Thüringen unterstützt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine dabei, Verkehrskooperationen im öffentlichen Personennahverkehr zu realisieren. Ziel ist die bündige Abstimmung von Tarifen, Netzen und Fahrplänen sowie die Integration flexibler Bedienformen in den Regionen Thüringens. Gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern Infrastruktur, Mobilität und Städtebau & Stadterneuerung. Eine Zuwendung von 30 bis 70 Prozent auf zuwendungsfähige Ausgaben wird gewährt, maximal 1.100.000 € pro Kooperation und Jahr. Damit lassen sich Personalaufwendungen für kooperative Aufgaben ebenso abdecken wie die Entwicklung digitaler Tarif- und Fahrgastinformationsmedien, analoge Fahrplanhefte, Marketingmaßnahmen, externe Studien sowie aufgabenträgerübergreifende Nahverkehrsplanungen.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine enge Zusammenarbeit von mindestens zwei ÖPNV-Aufgabenträgern oder Verkehrsunternehmen, etwa in Form von Tarifgemeinschaften oder -verbünden. Geförderte Projekte müssen das Image des ÖPNV als moderne, sichere und attraktive Alternative zum Individualverkehr stärken und im Einklang mit bestehenden Nahverkehrsplänen stehen. Ein Nachweis der finanziellen Sicherung sowie die gemeinsame Erstellung eines Nahverkehrsplans mit weiterem Aufgabenträger sind ebenso erforderlich wie die fristgerechte Anmeldung bis zum 31.10. des Vorjahres und Einreichung des Antrags bis zum 30.04. des Folgejahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Richtlinie richtet sich insbesondere an Kooperationspartner:innen, die nachhaltige Mobilitätskonzepte in Thüringen vorantreiben möchten.

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