Kooperation mit Musikschulen (Stiftung Markstein)
Unterstützung einkommensschwacher Schüler:innen an öffentlichen Musikschulen: Musikschulen bzw. Fördervereine erhalten pauschale Fördersummen und rechnen periodisch ab.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung Markstein fördert Kooperationen mit öffentlichen Musikschulen und deren Fördervereinen, um Schüler:innen aus sozial benachteiligten Familien den Musizierunterricht zu ermöglichen und Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Unterrichtsentgelte
- Leihgebühren für Instrumente
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schüler:innen mit Berlinpass gelten als sozial benachteiligt
- Familieneinkommen bis 20 % über der Bemessungsgrenze für Sozialleistungen (Härtefallregelung möglich)
- Härtefälle in besonderen Situationen sind gegenüber der Stiftung besonders zu begründen
- Flüchtlingskinder werden ohne Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten als Härtefälle anerkannt
Bewertungskriterien
- Starkes Interesse der Schüler:innen
- Regelmäßiges Üben
- Nachweisbare Lernfortschritte
Beschreibung
Die Kooperation mit öffentlichen Musikschulen in Berlin ermöglicht eine unbürokratische finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen oder sozial benachteiligten Familien. Öffentliche Musikschulen und deren gemeinnützige Fördervereine können auf pauschale Zuschüsse zurückgreifen, die halbjährlich tabellarisch abgerechnet werden. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die Unterrichtsentgelte oder Leihgebühren für Instrumente tragen. Grundlage der Förderung ist das starke Interesse der Schüler:innen am Musizieren, regelmäßiges Üben sowie nachweisbare Lernfortschritte. Sozial benachteiligt gelten unter anderem Inhaber:innen eines Berlinpasses, Familien mit einem Einkommen bis zu 20 % über der Grenze für Sozialleistungen (Härtefallregelung möglich) sowie geflüchtete Kinder, die ohne weitere Prüfung als Härtefälle anerkannt werden. Härtefälle in außergewöhnlichen Situationen sind besonders zu begründen.
Die Stiftung Markstein verfolgt das Ziel, Musizierunterricht als Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung zu stärken und die musikalische Breitenbildung zu fördern. Die Auswahl der förderungswürdigen Schüler:innen obliegt den Musikschulen oder Fördervereinen vor Ort, die so den Verwaltungsaufwand für die Stiftung reduzieren. Anträge können ganzjährig gestellt werden; Essenziell ist dabei der enge Austausch zwischen Lehrkräften, Verwaltung und Förderverein. Mit diesem Modell gewährleistet die Stiftung nachhaltige Teilhabe an musikalischer Bildung und eröffnet jungen Musiker:innen den Weg zu Instrumentalunterricht – unabhängig von finanziellen Hürden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.