Zuschuss

Kostenreduzierte Rechtsberatung

Für Frauen in Vorarlberg bietet das Programm einmalig eine kostenreduzierte Rechtsberatung in Familien-, Ehe-, Partnerschafts- und Scheidungsfragen bis zu 45 Minuten. Über einen Beratungsschein werden die Kosten übernommen, der Selbstbehalt beträgt 20 Euro. Anträge jederzeit möglich.

Beratung Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Förderung von kostenreduzierter Rechtsberatung für Frauen mit Wohnsitz in Vorarlberg in Familien-, Ehe-, Partnerschafts- und Scheidungsfragen, um rechtliche Orientierung und Unterstützung zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Rechtsberatungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Vorarlberg
  • Antragstellerin ist weiblich
  • Beratungsschein vor dem Termin beantragen und beim Termin mitbringen
  • In diesem Jahr wurde noch kein Beratungsschein eingelöst

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beratungsschein

Beschreibung

In Vorarlberg wurde ein spezielles Rechtsberatungsangebot entwickelt, das Frauen in Familien-, Ehe-, Partnerschafts- und Scheidungsfragen eine professionelle Auskunft ermöglicht. Qualifizierte Rechtsanwält:innen stehen für eine einmalige 45-minütige Beratung zur Verfügung, deren Kosten über einen Beratungsschein des Funktionsbereichs Frauen und Gleichstellung nahezu vollständig gedeckt werden. Durch diesen Zuschuss aus den Bereichen Beratung, Frauenförderung sowie Arbeit & Soziales leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung rechtlicher Kompetenz und Chancengleichheit. Der individuelle Eigenanteil beträgt lediglich 20 Euro, wodurch die Inanspruchnahme einer fachkundigen Rechtsberatung auch bei begrenzten finanziellen Ressourcen möglich ist.

Anspruchsberechtigt sind Antragsteller:innen mit Wohnsitz in Vorarlberg, die im laufenden Kalenderjahr noch keinen Beratungsschein eingelöst haben. Vor dem Beratungstermin muss der Schein beim zuständigen Landesamt beantragt und zur Sitzung mitgebracht werden. Förderfähig sind ausschließlich die Kosten für die Rechtsberatung; weitere Ausgaben sind ausgeschlossen. Die Antragstellung ist ab dem 01.06.2025 fortlaufend möglich und erfolgt ohne festgelegtes Ende. Als einziges Bewerbungsdokument wird der ausgefüllte Beratungsschein benötigt. Durch die unkomplizierte Abwicklung und die kontinuierlich offenen Förderfristen richtet sich das Programm gezielt an Frauen, die fachlichen Rat suchen und zügig rechtliche Klarheit in persönlichen Angelegenheiten erlangen möchten.

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