Zuschuss

Kostenübernahme Anonyme Geburt

Übernahme der Kosten für anonyme Entbindungen als letzter Ausweg für in Not geratene Frauen, wenn andere Leistungsträger wegen Wahrung der Anonymität nicht zur Verfügung stehen. Antragstellung jederzeit möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Thüringen
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung der sicheren medizinischen Versorgung und des Schutzes un- und neugeborenen Lebens durch Kostenübernahme für anonyme Entbindungen für Frauen in Not, wenn keine anderen Leistungsträger zur Wahrung der Anonymität herangezogen werden können.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für anonyme Entbindung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch das Krankenhaus
  • Keine Inanspruchnahme anderer Leistungsträger aufgrund der Wahrung der Anonymität

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag des Krankenhauses an den Geschäftsführer der Stiftung

Beschreibung

Die Thüringer Stiftung HandinHand übernimmt als verlässliche Anlaufstelle in Thüringen die vollständigen Kosten für anonyme Entbindungen, um das Leben von Mutter und Kind zu schützen und gesundheitlichen Risiken bei einer nicht ärztlich begleiteten Geburt vorzubeugen. Dieser Zuschuss steht als letzte Hilfeoption bereit, wenn Schwangere aus Gründen der Wahrung ihrer Identität keine andere finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen können. Durch die 100%ige Förderquote wird sichergestellt, dass in Not geratene Frauen eine sichere medizinische Versorgung erhalten, ohne ihre Anonymität preisgeben zu müssen. Die fortlaufend möglichen Anträge gewährleisten eine zeitlich uneingeschränkte Hilfeleistung.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen in Thüringen, insbesondere Krankenhäuser, die im Namen der Schwangeren die Antragstellung übernehmen. Voraussetzung ist, dass keine anderen Leistungsträger zur Kostenübernahme herangezogen werden können, um die Identität der Gebärenden zu schützen. Zur Einreichung genügt ein formloser Antrag des Krankenhauses an den Geschäftsführer der Stiftung. Gefördert werden ausschließlich die Ausgaben im Zusammenhang mit der anonymen Entbindung. Durch dieses Angebot wird ein wichtiger Beitrag zu Arbeit & Soziales, Gesundheit sowie zum Schutz von werdenden Müttern und Neugeborenen geleistet.

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