Zuschuss

Kostenübernahme der Miet- und Mietnebenkosten, Servicestelle Schulsportwoche

Übernahme der Miet- und Mietnebenkosten für die Servicestelle Schulsportwoche in Wien. Anträge fortlaufend möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung in allen Altersgruppen stärken durch die Übernahme der Miet- und Mietnebenkosten der Servicestelle Schulsportwoche.

Förderfähige Ausgaben

  • Mietkosten
  • Mietnebenkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betreibung der Servicestelle Schulsportwoche

Beschreibung

Die Fördermaßnahme in Wien ermöglicht öffentlichen Einrichtungen die Übernahme der Miet- und Mietnebenkosten für die Servicestelle Schulsportwoche. Ziel ist es, Sport und Bewegung als wesentliche Grundlage für eine gesundheitsfördernde Lebensführung in allen Altersgruppen zu stärken. Schulen und Schulträger sowie Betreiber:innen der Servicestelle Schulsportwoche profitieren von dieser Förderung, die als unbefristeter Zuschuss ausgestaltet ist. Im Themenfeld „Sport, Kultur & Medien“ unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (Sektion II – Sport) nachhaltige Sportangebote, indem es die finanziellen Aufwendungen für Räume, Infrastruktur und notwendige Nebenkosten abdeckt.

Die Antragstellung kann fortlaufend erfolgen, eine zeitliche Begrenzung der Einreichfristen besteht nicht. Voraussetzung für die Zuwendung ist der nachweisliche Betrieb der Servicestelle Schulsportwoche in Wien. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für Mietkosten sowie Mietnebenkosten, wodurch Betreiber:innen Planungssicherheit bei der Durchführung der jährlichen Schulsportwoche erhalten. Öffentliche Einrichtungen reichen ihren Antrag direkt bei der zuständigen Abwicklungsstelle des Bundesministeriums ein und leisten damit einen Beitrag zur langfristigen Förderung von Bewegung und Gesundheit im schulischen Umfeld.

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