Zuschuss

Kostenübernahme für den Hausunterricht

Übernahme der Kosten für Hausunterricht krebskranker Kinder und in ähnlichen Krankheitsfällen im Pflichtschulbereich in Oberösterreich. Anerkannte Kosten pro Unterrichtseinheit: 25 €. Bis zu 15 Wochenstunden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
07.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 25 € pro Unterrichtseinheit
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung der Kostenübernahme für den Hausunterricht für krebskranke Kinder und Kinder mit vergleichbaren Krankheitsverläufen im Pflichtschulbereich.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterrichtseinheiten (Hausunterricht)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Nachhilfestunden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliches Ansuchen mittels Formular
  • Ärztliches Attest
  • Zustimmung der Bildungsdirektion Oberösterreich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Ärztliches Attest
  3. Zustimmung der Schulbehörde (Bildungsdirektion OÖ)

Beschreibung

Die Kostenübernahme für den Hausunterricht in Oberösterreich unterstützt Eltern krebskranker Kinder bzw. von Kindern mit vergleichbaren Krankheitsverläufen im Pflichtschulbereich, wenn diese aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung versäumte Unterrichtseinheiten nachholen müssen. Ziel ist die Förderung einer kontinuierlichen schulischen Bildung und psychosozialen Stabilisierung durch individuell zugeschnittene Lernangebote. Gefördert werden ausschließlich versäumte Pflichtschulstunden – Nachhilfestunden sind ausgeschlossen. Der Hausunterricht wird von qualifizierten Lehrpersonen durchgeführt, wobei pro Unterrichtseinheit pauschal bis zu 25 € anerkannt und zu 100 % übernommen werden. Es können bis zu 15 Wochenstunden beantragt werden, sodass der Unterrichtsumfang flexibel an den Gesundheitszustand des Kindes angepasst werden kann.

Die Fördermöglichkeit ist unbefristet und steht jederzeit zur Verfügung. Voraussetzung für die Gewährung sind ein schriftliches Ansuchen mittels Formular, ein ärztliches Attest sowie die Zustimmung der Bildungsdirektion Oberösterreich. Nach positiver Prüfung stellt die zuständige Behörde einen Kostenübernahmebescheid aus, und der Betrag wird direkt an die unterrichtenden Lehrpersonen weitergeleitet. Das Förderziel besteht darin, Bildungslücken durch krankheitsbedingte Ausfälle zu schließen und Chancengleichheit im schulischen Alltag zu sichern. Antragsformulare und weiterführende Informationen sind bei der Bildungsdirektion Oberösterreich erhältlich, um einen reibungslosen Ablauf der Antragstellung zu gewährleisten.

Antrag starten →