Zuschuss

Kostenzuschüsse für Pflegeeltern (ehemalige Pflegepersonen)

Kostenzuschüsse für ehemalige Pflegepersonen in der Steiermark: Unterstützung durch die Differenz zwischen Pflegekindergeld und Eigenleistung. Förderung ab 01.01.2026 unbefristet.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Unterstützung von Familien, die ehemals als Pflegepersonen gerichtlich mit Pflege und Erziehung betraut waren, durch Zahlung der Differenz zwischen dem Pflegekindergeld und der von den Unterhaltspflichtigen zu leistenden Eigenleistung, um eine eigenständige Wahrnehmung der Pflege und Erziehung des Kindes zu sichern.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch den Kinder- und Jugendhilfeträger
  • Gefahr einer Störung muss abgewehrt oder eine bereits eingetretene Störung gemindert werden können
  • Wirtschaftliche Härte für die zivilrechtlich zum Unterhalt Verpflichteten, würden sie die Kosten selbst tragen
  • Erwartung einer eigenständigen Wahrnehmung der Pflege und Erziehung zur Förderung der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen

Beschreibung

Der Zuschuss für ehemalige Pflegepersonen in der Steiermark richtet sich an öffentliche Einrichtungen, die Familien unterstützen, denen einst gerichtlich Pflege und Erziehung anvertraut wurden. Nach Beendigung der vollen Erziehung entfällt der Anspruch auf Pflegekindergeld, wodurch finanzielle Lücken entstehen können. Das Programm setzt hier an, indem es die Differenz zwischen dem Pflegekindergeld und der tatsächlich von den Unterhaltspflichtigen zu erbringenden Eigenleistung übernimmt. Die Förderung wird unbefristet ab dem 01.01.2026 gewährt und kann in Form monatlicher Zahlungen erfolgen. So wird sichergestellt, dass die eigenständige Wahrnehmung von Pflege und Erziehung weiterhin möglich bleibt und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen gefördert wird.

Förderberechtigt sind Kinder- und Jugendhilfeträger, die einen entsprechenden Antrag stellen müssen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass durch den Zuschuss eine drohende oder bereits eingetretene Störung der Betreuung abgewendet oder gemindert wird und die vollständige Kostenübernahme eine wirtschaftliche Härte für die zivilrechtlich zum Unterhalt Verpflichteten bedeuten würde. Ziel des Programms ist die nachhaltige Stärkung der sozialen Teilhabe und die Sicherstellung stabiler Betreuungsverhältnisse für Kinder und Jugendliche. Interessierte Einrichtungen können sich über die Rahmenbedingungen bei der Abteilung 11 „Soziales, Arbeit und Integration“ des Landes Steiermark informieren und ihren Förderantrag ab 2026 fortlaufend einreichen.

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