Kostenzuschüsse für Präventivhilfen für Kinder, Jugendliche und (werdende) Mütter
Kostenzuschüsse in der Steiermark zur Förderung entwicklungspräventiver Hilfen für Kinder, Jugendliche und werdende Mütter. Unentgeltliche Beratungsangebote, mobile sozialpädagogische Leistungen und stationäre Betreuung. Anträge ab 01.01.2026 unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von entwicklungsfördernden, präventiven Angeboten für (werdende) Eltern, Pflege- und Erziehungspersonen sowie für Kinder und Jugendliche durch Beratung, Anleitung, ambulante und mobile sozialarbeiterische, psychotherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Hilfen sowie stationäre Betreuung in Notsituationen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Präventivhilfen (Beratung, mobile/ambulante Hilfen, stationäre Betreuung)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung über einen Kinder- und Jugendhilfeträger
- Erwartung einer eigenständigen Wahrnehmung der Pflege und Erziehung zur Entwicklungsförderung
- Kein Rechtsanspruch auf Kostenzuschuss
Beschreibung
In der Steiermark stehen seit dem 1. Jänner 2026 unbefristet Kostenzuschüsse für entwicklungspräventive Hilfen für Kinder, Jugendliche und (werdende) Mütter zur Verfügung. Diese Förderung zielt darauf ab, frühzeitige Unterstützung und Begleitung in Erziehungs- und Lebensfragen zu ermöglichen. Träger:innen der Hilfeangebote – von mobilen sozialpädagogischen Diensten über psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte bis hin zu stationären Einrichtungen – arbeiten bedarfsgerecht und aufsuchend, um Eltern, Pflege- und Erziehungspersonen in ihrer pädagogischen Kompetenz zu stärken. Schwangere und Mütter in Notsituationen erhalten ebenso wie junge Menschen in kritischen Lebenslagen unentgeltliche Beratungsangebote und ambulante oder stationäre Betreuungsleistungen, um Entwicklungschancen zu sichern und soziale Integration zu fördern.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, wobei die Antragstellung über einen Kinder- und Jugendhilfeträger erfolgt. Voraussetzung für eine Leistungszusage ist die Erwartung einer eigenständigen Wahrnehmung der Pflege und Erziehung zur Entwicklungsförderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Kostenzuschuss; die Förderentscheidung erfolgt nach Prüfung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen für präventive Hilfen – von Beratung über mobile/ambulante Unterstützungsleistungen bis hin zur stationären Betreuung. Durch die finanzielle Entlastung soll sichergestellt werden, dass alle Eltern und Bezugspersonen sowie Kinder und Jugendliche in herausfordernden Situationen auf fachkundige Begleitung zurückgreifen können und dadurch langfristig ihre Lebensgestaltung und Erziehungskompetenz gestärkt werden.
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