Kostenzuschuss für wissenschaftliche Konferenzen im Land Salzburg
Finanzielle Zuschüsse an Veranstalter von Tagungen und Konferenzen, die einen Mehrwert für den Wissenschaftsstandort Salzburg erbringen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Reise- und Hotelkosten sowie Honoraren international renommierter ReferentInnen zur Förderung des Wissenstransfers und zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Salzburg.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Hotelkosten
- Honorare der ReferentInnen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung mittels allgemeinem Förderansuchen Forschungsförderung
- Vorlage einer Projektdarstellung mit Tagungsprogramm, Zielpublikum, Teilnehmerkreis sowie Kosten- und Finanzierungsplan
- Weitere Voraussetzungen laut Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen Forschungsförderung
- Projektdarstellung mit Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zu Projektpartnern, Ort und Zeitrahmen
Beschreibung
Der Kostenzuschuss für wissenschaftliche Konferenzen im Land Salzburg unterstützt Veranstalter:innen von Tagungen und Konferenzen, die einen spürbaren Mehrwert für den Wissenschaftsstandort Salzburg schaffen. Gefördert werden im Rahmen eines direkten Zuschusses ausschließlich Reise- und Hotelkosten sowie Honorare international renommierter Referent:innen. Auf diese Weise wird der Wissenstransfer gestärkt, internationale Expert:innen nach Salzburg geholt und die regionale Forschungslandschaft nachhaltig aufgewertet. Die Förderung steht Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Bildungseinrichtungen offen, die durch ihre Veranstaltungen einen fachlichen Austausch auf hohem Niveau ermöglichen und damit zur Innovationskraft des Landes beitragen. Da das Programm fortlaufend öffnet, können Anträge jederzeit und unabhängig von festen Einreichfristen eingebracht werden.
Für die Antragstellung ist das allgemeine Förderansuchen Forschungsförderung auszufüllen und einzureichen. Ergänzend ist eine Projektdarstellung beizulegen, die das Tagungsprogramm, Zielpublikum, Teilnehmer:innenkreis sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Angaben zu Projektpartner:innen, Ort und Zeitrahmen der Veranstaltung müssen dokumentiert werden. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Richtlinien des Landes Salzburg. Nach positiver Förderzusage erfolgt die Auszahlung der Mittel vor Veranstaltungsbeginn. Im Rahmen der Abrechnung sind Tagungs- und Presseberichte sowie die Originalbelege zu Referent:innen-Honoraren sowie Reise- und/oder Unterbringungskosten vorzulegen. Die Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden des Landes Salzburg betreut das Programm und berät zu allen Förderfragen.