Zuschuss

Kostenzuschuss zur 24-Stunden Betreuung

Kostenzuschuss für die 24-Stunden Betreuung pflegebedürftiger Personen in der Steiermark. Anträge sind ab dem 11.02.2026 unbefristet möglich.

Gesundheit Soziales

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.02.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung der Versorgung von pflegebedürftigen Personen durch einmalige oder wiederkehrende Zuschüsse zur Finanzierung einer 24-Stunden Betreuung im häuslichen Bereich.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der 24-Stunden Betreuung gemäß Betreuungsvertrag

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  • Amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde und Sozialversicherungsnummer
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel bzw. Aufenthaltsbescheinigung
  • Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil oder Nachweis über eingetragene Partnerschaft
  • Nachweise über Pensions-/Rentenleistungen, Einkommensteuerbescheide oder Einkommensnachweise
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular bei der Bezirksverwaltungsbehörde
  2. Amtlicher Lichtbildausweis
  3. Geburtsurkunde
  4. Sozialversicherungsnummer
  5. Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel
  6. Heiratsurkunde/Scheidungsurteil/Partnerschaftsnachweis
  7. Nachweise über Einkommen und Vermögen
  8. Pflegegeldentscheidung
  9. Förderungszusage des Bundes
  10. Vermittlungs- und Betreuungsverträge
  11. Nachweis der Betreuungskosten

Bewertungskriterien

  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweis des Pflegegeldbezugs
  • Vorliegen von Rechtsverfolgungspflichten

Beschreibung

Der Kostenzuschuss zur 24-Stunden Betreuung in der Steiermark unterstützt pflegebedürftige Personen mit Anspruch auf Pflegegeld bei der Finanzierung einer intensiven, rund um die Uhr organisierbaren Betreuung im häuslichen Umfeld. Privatpersonen können ab dem 11. Februar 2026 unbefristet einen einmaligen oder wiederkehrenden Zuschuss beantragen, um Betreuungsverträge über eine 24-Stunden Versorgung abzusichern. Die Förderung verfolgt das Ziel, die selbstbestimmte Versorgung im vertrauten Wohnumfeld zu stärken und die finanzielle Belastung für Familien und nahestehende Betreuungspersonen zu reduzieren. Dabei berücksichtigt das Zuerkennungsverfahren insbesondere das Vorliegen von Rechtsverfolgungspflichten sowie verwertbares Vermögen, wobei Schenkungs- und Übergabeverträge in die Prüfung einfließen können. In begründeten Fällen kann zudem eine grundbücherliche Sicherstellung des Ersatzanspruchs angeordnet werden.

Zur Antragstellung ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzureichen. Erforderlich sind u. a. amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Sozialversicherungsnummer, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel, Heirats- bzw. Partnerschaftsnachweis, aktuelle Einkommen- und Vermögensnachweise, Pflegegeldbescheid, Bundesförderzusage sowie Vermittlungs- und Betreuungsverträge mit detailliertem Kostennachweis. Bewertungskriterien sind vor allem Einkommens- und Vermögensnachweise, der Nachweis des Pflegegeldbezugs sowie vorhandene Rechtsverfolgungspflichten. Mit dieser Unterstützung leistet die Landesregierung Steiermark einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung professioneller und kontinuierlicher Pflege im vertrauten Umfeld und ermöglicht Betroffenen eine bedarfsgerechte Betreuung trotz eingeschränkter finanzieller Mittel.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.