Kreativwirtschaft Markteintritt
Förderung für Kreativunternehmen beim Einstieg in internationale Märkte: Unterstützung von Personal- und Reisekosten, Dienstleistungen und Investitionen. Einreichungen bis 31.12.2026 möglich (Stichtage 30.06. und 31.12.).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von bestehenden Kreativunternehmen bei ihrem Markteintritt in internationale Märkte durch Zuschüsse zu Personal- und Reisekosten, externen Beratungs- und Marketingdienstleistungen sowie Investitionen in Maschinen, Software und Schutzrechte.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Reisekosten
- Dienstleistungen (Beratung, Marketing und Vertrieb)
- Investitionen (Maschinen, Software, Schutz- und Markenrechte)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffungen unter 200 Euro
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bestehendes Unternehmen der Kreativwirtschaft
- Mindestprojektgröße 5.000 Euro
- Projektbeginn erst nach vollständiger Einreichung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag mit Antragsbestätigung
- De-minimis-Erklärung
- Letztgültiger Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Lebenslauf der Projektleitung
Beschreibung
Bestehende Unternehmen der Kreativwirtschaft in Wien erhalten mit dieser Zuschussförderung umfassende Unterstützung beim Eintritt in internationale Märkte. Gefördert werden kleine, mittlere und große Betriebe aus den Bereichen Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia & Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen. Das Programm gewährt bis zu 50 % der anerkannten Projektkosten, mit einer Maximalsumme von 50.000 € und einem Mindestumfang von 5.000 €. Über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten können Personalkosten, Reisekosten, externe Dienstleistungen (Beratung, Marketing und Vertrieb) sowie Investitionen in Maschinen, Software und Schutz- bzw. Markenrechte eingereicht werden. Anschaffungen unter 200 € sind dabei nicht förderfähig.
Die Einreichung ist bis zum 31.12.2026 möglich, mit Stichtagen jeweils am 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres. Voraussetzung ist ein bestehendes Unternehmen der Kreativwirtschaft und ein Projektbeginn erst nach vollständiger Antragseinreichung. Für die Antragstellung benötigt werden ein komplett ausgefüllter Förderantrag mit Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letztgültige Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie der Lebenslauf der Projektleitung. Eine unabhängige Jury bewertet die Einreichungen. Die Förderung zielt darauf ab, kreativen Unternehmen eine gezielte internationale Expansion zu ermöglichen und damit den Wirtschaftsstandort Wien langfristig zu stärken.
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