Kreativwirtschaft Markteintritt
Förderung für Kreativunternehmen in Wien beim Markteintritt auf neuen Märkten mit 50 % Förderquote, max. 50.000 € pro Projekt. Anträge laufend möglich bis 31.12.2026, Einreichstichtage 31. März, 31. Juli, 30. November 2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Wiener Kreativunternehmen bei der Platzierung ihrer Produkte und Dienstleistungen auf neuen Ziel- und Exportmärkten sowie beim Aufbau neuer Vertriebswege. Die Förderung erleichtert die Bewältigung finanzieller, regulatorischer, organisatorischer und kultureller Herausforderungen des Markteintritts und stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Externe Dienstleistungen (Beratung, Schulungen, Marketing- und Vertriebsleistungen)
- Reisekosten
- Materielle und immaterielle Investitionskosten (Maschinen, Software, Schutzrechte)
- Sach- und Materialkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs
- Steuern und öffentliche Gebühren
- Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden
- Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse
- Künstlerische Produktionen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Wien
- Bestehendes Unternehmen der Kreativwirtschaft (Architektur, Design, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Verlagswesen, Musikwirtschaft, Filmwirtschaft)
- Vorliegen einer umfassenden Markterschließungs- und/oder Vertriebsstrategie
- Projektstart erst nach Antragstellung
- Mindestprojektgröße € 5.000
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsbestätigung
- De-minimis-Erklärung
- Letztgültiger Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Lebenslauf der Projektleitung
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Effekte
- Innovationsorientierung
- Gesellschaftlicher Nutzen
- Klimaschutz und Diversität
Beschreibung
Die Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt unterstützt Wiener Unternehmen aus Bereichen wie Architektur, Design, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Verlagswesen, Musikwirtschaft sowie Filmwirtschaft bei der Erschließung neuer Ziel- und Exportmärkte. Mit einer Förderquote von 50 % und einer Höchstsumme von 50.000 € pro Projekt hilft das Programm, finanzielle, regulatorische, organisatorische und kulturelle Hürden beim Markteintritt zu meistern. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Wien, ein bestehendes Kreativunternehmen, eine umfassende Markterschließungs- und Vertriebsstrategie sowie eine Mindestprojektgröße von 5.000 €. Förderfähige Kosten umfassen Personalkosten (inklusive Gemeinkostenzuschlag), externe Dienstleistungen wie Beratung oder Schulungen, Reisekosten, materielle und immaterielle Investitionen (Maschinen, Software, Schutzrechte) sowie Sach- und Materialaufwand. Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten, Steuern, Grundstücks- und Gebäudeanschaffungen, künstlerische Produktionen oder Werbeschaltungen.
Anträge können laufend bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden, mit Einreichstichtagen am 31. März, 31. Juli und 30. November 2025. Nach Antragstellung muss der Projektbeginn zeitnah erfolgen; eine Vorauszahlung von bis zu 50 % ist möglich. Halbjährlich sind Fortschrittsberichte vorzulegen, ein endgültiger Endbericht inklusive Abrechnung ist innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss fällig. Die Auswahl erfolgt nach wirtschaftlichen Effekten, Innovationsorientierung, gesellschaftlichem Nutzen sowie Klimaschutz und Diversität durch eine unabhängige Jury. Erforderliche Unterlagen sind die Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letzte Jahresabschluss oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie der Lebenslauf der Projektleitung. Das Förderprogramm stärkt nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit und Platzierung kreativer Produkte und Dienstleistungen aus Wien auf internationaler Ebene.